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Häufig gestellte Fragen zu der Einreise nach Deutschland

FAQ

FAQ

Nach unserer Kenntnis sind keine formellen Dokumente für die Ausreise aus Indonesien bzw. die Einreise nach Deutschland notwendig. Manche Fluggesellschaften machen jedoch bestimmte Tests oder Dokumente zur Bedingung für die Beförderung. Bitte wenden Sie sich dazu direkt an Ihre Fluggesellschaft.

Einreise- und Transitbeschränkungen finden Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amtes sowie auf den Webseiten der Auslandsvertretungen der betroffenen Länder.

Ja, Sie dürfen als Transitpassagier durch Deutschland durchreisen. Bitte beachten Sie: Transit bedeutet, dass Sie in einen Nicht-Schengen-Staat weiterreisen und auf dem Weg die Transitzone des deutschen Flughafens nicht verlassen. Sie müssen Ihre Weiterreise nachweisen können.

Es gibt außerhalb der Bestimmungen in den Informationen zu Einreisebeschränkungen und Quarantänebestimmungen in Deutschland keine zusätzlichen Voraussetzungen.

Sie benötigen für eine Besuchsreise ein Schengen-Visum, da es sich um einen kurzfristigen Aufenthalt (maximal 90 Tage) handelt. Bitte beachten Sie, dass Visumanträge für einen kurzfristigen Aufenthalt derzeit nur in Ausnahmefällen gestellt werden können.

Sie können ein Schengen-Visum weiterhin grundsätzlich nur bei der Firma VFS Global oder den Honorarkonsulen Sanur, Medan oder Surabaya beantragen. Weitere Informationen zur Beantragung von Schengen-Visa finden Sie hier.

Nein. Ein FSJ ist von den Ausnahmeregelungen derzeitig nicht umfasst. Wenn sich das ändert, wird das auf unserer Webseite angezeigt.

Nein. Der Besuch eines Sprachkurses in Deutschland fällt derzeit nicht unter die neue Ausnahmeregelung.

Wir informieren Sie, sobald über Ihren Antrag entschieden wurde. Bitte beachten Sie, dass es zu verzögerten Bearbeitungszeiten kommen kann.

Das Visum ist nur in dem Zeitraum gültig, für den das Visum erteilt worden ist.

Nein, Bearbeitungsgebühren für ein nicht genutztes Visum können leider nicht erstattet werden.

Bitte beachten Sie, dass zunächst der Rückstau der vergangenen Monate abgearbeitet werden muss und es deshalb zu Verzögerungen bei der Terminvergabe kommen kann.

Zudem arbeitet die Botschaft auf Grund von Schutzmaßnahmen zu der Verbreitung von COVID-19 weiterhin eingeschränkt. Termine können nur unter Gewährung des gesundheitlichen Schutzes von Antragstellern und Botschaftsmitarbeitern vergeben werden.

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