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Förderung von Kleinstprojekten

Kleinstprojekt Sumba Kinder vor Schulgebäude

Kleinstprojekt, © Deutsche Botschaft Jakarta

11.10.2024 - Artikel

Jetzt beantragen! - Einsendeschluss 31. Januar 2025

Die Botschaft verfügt jedes Jahr über ein begrenztes Budget zur Förderung von Kleinstprojekten, Einzelmaßnahmen zur Verbesserung der Lebensbedingungen benachteiligter und marginalisierter Bevölkerungsgruppen, die von einheimischen Trägern (z.B. NROs, Selbsthilfegruppen, örtliche Behörden, religiöse Institutionen o.ä.) durchgeführt werden und nicht vollständig selbst finanziert werden können.

Voraussetzungen für eine Förderung

  • Das Projekt sollte darauf abzielen, die Grundbedürfnisse der betroffenen Bevölkerungsgruppe zu decken und ihre Lebensbedingungen nachhaltig zu verbessern. Grundsätzlich können sowohl Beschaffungen von Sachgütern als auch Infrastrukturprojekte oder Schulungsmaßnahmen gefördert werden.
  • Eine Förderung ist unter anderem für Projekte aus den Bereichen Soziales, Landwirtschaft, Gesundheit, Bildung oder Umwelt möglich. Projekte, die zum Ziel haben, die Situation von Frauen und Mädchen zu verbessern, werden ausdrücklich begrüßt.
  • Das Projekt muss eine in sich geschlossene Maßnahme darstellen, die noch nicht begonnen hat, und bis zum 31.12. des Jahres, in dem der Vertrag unterzeichnet wird, vollständig abgeschlossen werden.
  • Die Maßnahme darf nicht zusätzlich durch eine andere öffentliche Stelle der Bundesrepublik Deutschland oder der EU gefördert werden.
  • Die Botschaft kann Projekte bis zu einer beantragten Fördersumme von 25.000 € berücksichtigen. Die Einbringung von Eigenmitteln durch den Antragsteller wird hierbei befürwortet, da die Vollfinanzierung eines Projekts durch den Kleinstprojektfonds nur in Ausnahmefällen möglich ist.

Antragstellung

Damit Ihr Projekt für eine Förderung in Betracht gezogen werden kann, sind mit dem Antrag folgende Unterlagen einzureichen:

  1. Vollständig ausgefülltes und von mindestens zwei Projektverantwortlichen unterzeichnetes Antragsformular, je nach Einzelfall mit zusätzlichen, den Projektantrag unterstützenden Unterlagen zur Ausgangslage und den Zielen des beantragten Projekts (z.B. Bilder bei geplanten Renovierungsmaßnahmen)
  2. Finanzierungsplan auf Deutsch oder Englisch (einschl. Pro-Forma-Rechnungen) mit Angabe aller geplanten Ausgaben in lokaler Währung (IDR für Indonesien / US-Doller für Timor-Leste)
  3. Informationen und Nachweise zum Träger der Maßnahme (z.B. Registrierungsunterlagen, Bilanzen, Jahresabschluss)

Einsendeschluss für das jeweils laufende Jahr ist der 31. Januar, Anträge können per Post an die Adresse der Botschaft oder per Mail an wz-12@jaka.diplo.de geschickt werden. Anträge, die nach diesem Datum bei der Botschaft eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Bitte achten Sie auf eine überzeugende Darstellung des Projekts in Ihrem Antrag und eine gewissenhafte und lückenlose Zusammenstellung Ihres Finanzierungsplans sowie der dem Antrag beigefügten sonstigen Unterlagen. Über Ihren Antrag entscheidet die Botschaft in eigenem Ermessen. Die Antragsteller werden schriftlich über das Ergebnis informiert.

Projektauswahl

Die Auswahl der zu fördernden Projekte findet in der Regel bis April des laufenden Jahres statt, die Aufnahme von Projektaktivitäten ist erst nach Vertragsabschluss möglich. Maßnahmen, die zu diesem Zeitpunkt bereits begonnen haben, kommen nicht mehr für eine Förderung in Frage.

Ferner wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der Förderung um eine einmalige Unterstützung handelt. Dasselbe Projekt kann daher kein zweites Mal gefördert werden, die Förderung eines Projektträgers in aufeinanderfolgenden Jahren ist in der Regel ebenfalls ausgeschlossen.

Die Projektträger sind verpflichtet, nach Abschluss des Projekts einen Abschlussbericht sowie einen Nachweis über die Mittelverwendung einzureichen. Der Abschlussbericht und alle anliegenden Dokumente unterliegen der Prüfung durch die Botschaft und andere Stellen des Bundes.

Ausschlussgründe

Die Förderung von Einzelpersonen, unregistrierten Charity-Organisationen und wirtschaftlich orientierten Unternehmen ist grundsätzlich nicht möglich. Bitte berücksichtigen Sie, dass laufende Kosten (z.B. Personalkosten) und Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Tagegelder oder Verpflegung nicht aus Projektmitteln übernommen werden können. Mehrjährige Projekte oder Maßnahmen, für die eine Fördersumme von mehr als 25.000 € beantragt wird, kommen nicht für eine Förderung in Frage.

Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben übernommen, insbesondere im Hinblick auf zwischenzeitlich eingetretene Veränderungen.

Antragsformular

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