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Rente

Foto eines älteren Ehepaares beim Spaziergang

Älteres Ehepaar beim Spaziergang, © colourbox.com

11.07.2022 - Artikel

Allgemeine Hinweise

Zahlreiche Personen in Jakarta erhalten Altersrenten aus Deutschland. Diese Zahlungen werden nicht von der Deutschen Botschaft in Jakarta geleistet, sondern von den verschiedenen deutschen Rentenversicherungen.

Für Informationen zu Ihrer Altersrente wenden Sie sich direkt an die deutschen Rentenversicherer oder an private Rentenberater.

Deutsche Rentenversicherung

Lebensbescheinigung

Empfänger einer deutschen Rente erhalten einmal jährlich eine „Erklärung zum Weiterbezug einer Rente aus der Bundesrepublik Deutschland“ (Lebensbescheinigung). Das Formular wird direkt von der zuständigen Rentenbehörde in Deutschland an den Rentenempfänger gesandt. Bitte beachten Sie die mit dem Formular übersandten Hinweise, da diese wichtige Informationen für Sie enthalten.

Das unterschriebene und beglaubigte Formular muss innerhalb der auf dem Formular genannten Frist an die zuständige Behörde zurück gesandt werden. Wenn bis zum Fristablauf kein Rücklauf der Lebensbescheinigung festgestellt wird, versendet die zuständige Behörde eine erneute Aufforderung. Wird auch dieser nicht nachgekommen, wird die Rentenzahlung zunächst eingestellt.

Lebensbescheinigungen werden - abhängig von der Rentenversicherung - in der Regel bis etwa Mitte Juli eines jeden Jahres versandt. Sollten Sie zu diesem Zeitpunkt keine Lebensbescheinigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte an direkt Ihre Rentenbehörde. Die Deutsche Botschaft Jakarta ist bei dem Versand der Lebensbescheinigungen nicht beteiligt und kann keine Auskünfte zum Verbleib von Lebensbescheinigungen erteilen.

Die Unterschrift auf der Lebensbescheinigung muss durch eine amtliche Stelle bestätigt werden. Sollte die empfangsberechtigte Person nicht mehr in der Lage sein, die Lebensbescheinigung eigenhändig zu unterschreiben, so kann stattdessen eine bevollmächtigte Person unterschreiben. Es muss jedoch sichergestellt sein, dass der Rentenbehörde die entsprechende Vollmacht vorliegt.

Im Ausnahmefall kann Ihre Unterschrift direkt bei der Deutschen Botschaft in Jakarta oder bei einem der Honorarkonsuln der Bundesrepublik Deutschland in Indonesien beglaubigt werden. Rentenempfänger müssen grundsätzlich immer persönlich dort vorsprechen und geeignete Nachweise zu ihrer Identität und Staatsangehörigkeit (z.B. Reisepass oder Personalausweis) vorlegen.

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