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Unterschriftsbeglaubigung durch die Botschaft Jakarta

04.09.2026 - Artikel

Allgemeine Informationen

Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden.

Eine Unterschriftsbeglaubigung kann in der Regel auch durch einen indonesischen Notar vorgenommen werden. Bitte klären Sie vorab mit der Stelle in Deutschland, der das Dokument vorgelegt werden soll, ob dies akzeptiert wird.

Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet bei der Unterschriftsbeglaubigung nicht statt.

Die Auslandsvertretung kann des Weiteren weder Übersetzungen anfertigen noch ad hoc eine mündliche Übersetzung der vorgelegten Erklärung vornehmen. Bei unzureichenden Deutschkenntnissen sollte eine Übersetzung zusammen mit der Erklärung vorgelegt werden bzw. eine Bestätigung eines Dolmetschers, dass die Erklärung mündlich ins Indonesische übersetzt wurde.

In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.

Einige Beispiele hierfür sind:

  • Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt
  • „Einfache“ Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber nicht bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft
  • Handelsregistereintragungen
  • Ausschlagung einer Erbschaft

Eine Unterschriftsbeglaubigung ist nicht ausreichend bei:

  • Unwiderruflichen Vollmachten und Generalvollmachten
  • Bankgeschäften
  • Grundstücks- und Immobiliengeschäften (auf die obenstehende Möglichkeit der Genehmigungserklärung sei verwiesen)

Benötigte Unterlagen

Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:

  • das zu unterzeichnende Dokument
  • gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass oder Personalausweis)
  • Aufenthaltserlaubnis für Indonesien
  • ggf. Vertretungsvollmacht (Original oder beglaubigte Kopie)
  • bei Genehmigungserklärung: bereits geschlossener Vertrag (bitte vorab zur Prüfung schicken: https://jakarta.diplo.de/id-de/ueber-uns/kontakt-konsulat)

In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein.

Gebühren

Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 85,- Euro (Beglaubigung einer Unterschrift unter einer Erklärung, Einwilligung/ Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften) oder 60,- Euro (Beglaubigung einer sonstigen Unterschrift). Die Gebühr wird zum jeweiligen Tageskurs der Deutschen Botschaft in IDR umgerechnet und kann in bar oder per Kreditkarte beglichen werden.

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