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Unterschriftsbeglaubigung durch die Botschaft Jakarta
Allgemeine Informationen
Mit der Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar bzw. Konsularbeamte, dass die genannte Person das Dokument vor ihm unterzeichnet hat. Die Unterschrift muss persönlich vor dem zuständigen Konsularbeamten geleistet oder vor ihm anerkannt werden.
Eine Unterschriftsbeglaubigung kann in der Regel auch durch einen indonesischen Notar vorgenommen werden. Bitte klären Sie vorab mit der Stelle in Deutschland, der das Dokument vorgelegt werden soll, ob dies akzeptiert wird.
Eine Belehrung über die rechtliche Bedeutung des zu unterzeichnenden Dokuments findet bei der Unterschriftsbeglaubigung nicht statt. In vielen Fällen ist die Unterschriftsbeglaubigung ausreichend, um ein Dokument rechtlich wirksam werden zu lassen.
Einige Beispiele hierfür sind:
- Genehmigungserklärung: Erklärung, mit der ein Vertretener einen in Deutschland bereits unterzeichneten Vertrag im Nachhinein genehmigt
- „Einfache“ Vollmachten: Vollmachten, in denen sich der Vollmachtgeber nicht bindet, z. B. widerrufliche Vollmachten für ein einzelnes Rechtsgeschäft
- Handelsregistereintragungen
- Beantragung eines Führungszeugnisses
- Ausschlagung einer Erbschaft
Benötigte Unterlagen
Zur Unterschriftsbeglaubigung bringen Sie bitte mit:
· das zu unterzeichnende Dokument
· gültiges amtliches Ausweispapier mit Lichtbild (Reisepass oder Personalausweis)
· Aufenthaltserlaubnis für Indonesien
· ggf. Vertretungsvollmacht (Original oder beglaubigte Kopie)
· bei Genehmigungserklärung: bereits geschlossener Vertrag
In Einzelfällen kann die Vorlage weiterer Urkunden erforderlich sein.
Gebühren
Die Gebühr für eine Unterschriftsbeglaubigung beträgt 79,57,- Euro (Beglaubigung einer Unterschrift unter einer Erklärung, Einwilligung/ Zustimmung zur Namensführung aufgrund familienrechtlicher Vorschriften) oder 56,43,- Euro (Beglaubigung einer sonstigen Unterschrift). Die Gebühr wird zum jeweiligen Tageskurs der Deutschen Botschaft in IDR umgerechnet und kann in bar oder per Kreditkarte beglichen werden.