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Nationale Visa - Studium OHNE unbedingte Zulassung zum Bachelor- oder Masterstudium (§ 16b AufenthG)

19.11.2024 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
  • Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwölf Wochen beanspruchen,
    davon je nach Konstellation jedoch abweichen (insbesondere wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland oder der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist)
  • Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit von zwölf Wochen ab. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar/Kreditkarte in Indonesischen Rupiah zu entrichten.

Allgemeine Informationen

Dieses Merkblatt beinhaltet Informationen für Studienbewerbende, Personen, die studienvorbereitende Maßnahmen (Sprachkurs/ Studienkolleg) besuchen möchten sowie solche, die eine bedingte Zulassung für ein Bachelor- oder Masterstudium an einer Hochschule erhalten haben.

Sofern Sie bereits über eine unbedingte Zulassung zu einem Bachelor- oder Masterstudium verfügen, gilt dieses Merkblatt nicht für Sie.


Bitte informieren Sie sich über die Studienmöglichkeiten in Deutschland und bereiten Sie Ihr Studium in Deutschland vor der Antragstellung so gut wie möglich vor.

Der internationale Austausch von Wissen und Erfahrungen fördert Forschung und Lehre. Hochschulen in Deutschland heißen Studierende aus dem Ausland gerne willkommen. Das Niveau der deutschen Hochschulen kann sich in vielen Disziplinen mit den höchsten internationalen Standards messen. Aktuelle Listen der anerkannten deutschen Hochschulen sind auf der Website www.hochschulkompass.de zu finden.

Ein Studium im Ausland ist, nicht nur wegen der sprachlichen Hürden, eine besondere Herausforderung. Studienbewerber*innen sollten sich vor Antragstellung ausführlich über die Studienmöglichkeiten in Deutschland informieren und sich vergewissern, ob sie den Anforderungen aus akademischer und sprachlicher Sicht gewachsen sind. Der Visumantrag wird auch in dieser Hinsicht von der Botschaft und der zuständigen Ausländerbehörde genau geprüft. Die Studienplätze werden aus öffentlichen Mitteln finanziert und stehen nur solchen Studienbewerber*innen zur Verfügung, bei denen gute Aussichten auf einen erfolgreichen Studienabschluss bestehen.

Zulassung zu den Hochschulen

Die Abschlusszeugnisse der Sekundarschulen in Indonesien (SMA/MA) berechtigen nicht unmittelbar zum Studium in Deutschland. Für den Zugang zu deutschen Hochschulen ist die vorherige Teilnahme an einem Studienkolleg und eine Feststellungsprüfung erforderlich.

Wurde in Indonesien bereits ein Hochschulstudium begonnen oder abgeschlossen, gelten möglicherweise erleichterte Zugangsbedingungen. Detaillierte Informationen zu allen Abschlüssen bietet ANABIN, das Informationsportal für die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse (www.anabin.kmk.org).

Das Studienkolleg Indonesia in BSD City, Tangerangarbeitet mit dem Niedersächsischen Studienkolleg der Leibniz-Universität Hannover zusammen und bietet Studienkollegs in den Bereichen Technik/ Ingenieurwissenschaften (T-Kurs), Wirtschaft (W-Kurs) und Medizin/ Naturwissenschaften (M-Kurs) an. Die hier abgelegte Feststellungsprüfung wird von allen Hochschulen in Deutschland anerkannt. Damit ist es möglich, bereits in Indonesien die Voraussetzungen für eine Hochschulzulassung für die genannten Fachbereiche zu schaffen (www.studienkolleg-indonesia.de).

Der Deutscher Akademischer Austauschdienst DAAD (www.daad.de) und seine Außenstelle in Indonesien (https://www.daad.id/en/) bieten ausführliche Informationen rund um das Studium in Deutschland, auch zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse.

uni-assist e. V., die Arbeits- und Servicestelle für Internationale Studienbewerber (www.uni-assist.de) dient als Vermittlungsstelle zwischen ausländischen Studienbewerber*innen und deutschen Hochschulen. Etwa 100 Hochschulen arbeiten mit uni-assist zusammen. Diese Stelle prüft, ob die Unterlagen der Studienbewerberin vollständig sind und ob die formalen Voraussetzungen für ein Hochschulstudium vorliegen. Wenn dies der Fall ist, leitet uni-assist die Unterlagen an die von den Bewerber*innen gewünschten Hochschulen weiter. Diese Weiterleitungsbestätigung ist ein wichtiges Dokument für den Visumantrag. Der Service von uni-assist ist kostenpflichtig.

Deutsche Sprachkenntnisse

Für Studienbewerber*innen, die noch keine Zulassung zu einer Hochschule oder einem Studienkolleg vorweisen können, gehören erworbene deutsche Sprachkenntnisse zu den wichtigen Belegen für die Ernsthaftigkeit der Studienabsichten.

Gute deutsche Sprachkenntnisse sind für ein Studium in Deutschland unerlässlich. Für die Zulassung zum Studienkolleg werden Kenntnisse entsprechend mindestens Stufe B1, für manche Studiengänge Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens gefordert (www.europaeischer-referenzrahmen.de). Die Sprachprüfungen müssen außerdem nach ALTE-Standard (Association of Language Testers in Europe) abgenommen worden sein.

Die nachfolgenden Sprachinstitute sind u.a. dafür anerkannt: Goethe-Institut, Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD), ECL (ab A2), TestDaF-Institut e.V. sowie telc GmbH.

Die sprachlichen Voraussetzungen gelten auch als erfüllt mit:

  • DSH – Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber
  • TestDaF – Test Deutsch als Fremdsprache
  • Deutsches Abitur - z.B. an der Deutschen Internationalen Schule Jakarta)
  • Goethe-Zertifikat C2 - Großes Deutsches Sprachdiplom (Goethe-Institut)
  • Einige Hochschulen/Studiengänge: Goethe-Zertifikat B2 (Goethe-Institut)
  • Einige Hochschulen/Studiengänge: Goethe-Zertifikat C1 (Goethe-Institut)

Für internationale Studiengänge (z.B. Bachelor, Master, PhD), die nicht in deutscher Sprache unterrichtet werden, gelten diese Anforderungen an die deutschen Sprachkenntnisse nicht; es sind entsprechende Alternativen (z.B: TOEFL, IELTS) vorzulegen.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag als ein vollständiges Set (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.

Ein (1) Antragsformular, einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG und Kontaktaufnahme per E-Mail, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Ggf. eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben; sofern Sie nicht selber kontaktiert werden möchten.

Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. drei (3) komplett freien Seiten, in der Regel noch 15 Monate gültig.)

Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

Geburtsurkunde. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein. Bei Urkunden aus anderen ausländischen Staaten ist eine Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille) und eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Original + 1 Kopie. Sollte sich Ihr Name in der Geburtsurkunde und dem aktuellen Reisepass unterscheiden müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen (z.B.. „Endorsement“ des Namen im indonesischen Reisepass oder Gerichtsurteil mit Apostille aus der sich die Namensänderung ergibt, etc.)

Ein (1) Original– Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache
Angaben zum geplanten Studienaufenthalt (Gründe für die Wahl des Studienfachs und der Hochschule, konkrete Studienpläne bzw. Planungen für die Vorbereitung des Studiums)

Lebenslauf (1 Kopie)

Zulassungsbescheid einer Hochschule (mit Bedingungen versehen) oder eines Studienkollegs (1 Kopie)
oder
Studienplatzvormerkung (1 Kopie)
oder
Bedingte Zulassung -inklusive Nachweis, dass die Bedingungen erfüllt sind- (1 Kopie)
oder
Bescheinigung einer Hochschule (2 Kopien) oder Studienkollegs (1 Kopie), aus der sich ergibt, dass über die Zulassung nur nach persönlicher Vorsprache entschieden werden kann. Die Bescheinigung muss bestätigen, dass der Antrag geprüft wurde und es eine begründete Aussicht auf Zulassung gibt.
oder
Bewerberbestätigung der Hochschule über das Vorliegen einer ordnungsgemäßen Bewerbung zum Studium (1 Kopie)
oder
Positive „Endgültige Mitteilung“ von uni-assist e.V. Diese ersetzt die Bewerberbestätigung. (1 Kopie)

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
Sperrkonto mit mindestens 992,- Euro netto pro Monat (2 Kopien) bzw. in Fällen ohne Zulassung zum Studium (z.B. Aufnahmeprüfung) mindestens 1027,- Euro netto pro Monat (1 Kopie)
oder
Verpflichtungserklärung für den jeweiligen Aufenthaltszweck, mit dem Vermerk einer nachgewiesenen Bonität (Original + 1 Kopie). Nicht älter als 6 Monate.
oder
Stipendium einer öffentlichen Organisation aus Deutschland (z.B. DAAD) oder EU (z.B. Erasmus) mit mindestens 992 ,- Euro netto pro Monat (1 Kopie)

Nachweis über ausreichende, finanzielle Mittel für die Zahlung der Studiengebühren des ersten Jahres (z.B. bei einer privaten Hochschule), sofern es sich nicht um öffentliche Semesterbeiträge handelt. Z.B. Zahlungsbestätigung der Hochschule (in Kopie) oder Kontoauszüge der letzten 6 Monate mit ausreichendem Guthaben (sowie ggf. Bestätigung der Übernahme der Kosten durch die Eltern) – im Original

Anerkannter Schulabschluss (eine Übersetzung ins Deutsche ist beizufügen) – Original + 1 Kopie. Bei ausländischen Abschlüsse ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung erforderlich. Indonesische Abschlüsse müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.

Für Absolvent*innen S1 (Sarjana):
Sarjana 1 (Diploma 1), beglaubigt durch die Dekane der Fakultäten der Hochschule
Transkrip Nilai (Notenliste), beglaubigt durch die Dekane der Fakultäten der Hochschule
Anabin-Ausdruck (www.anabin.kmk.org) mit dem Ergebnis „entspricht“ oder „gleichwertig“

Für Absolvent*innen SMA (Sekolah Mengenah Atas):
Ijazah/ STBB (Abschlusszeugnis der SMA) zusammen mit von der Schule beglaubigte Kopie
SKHUN/NEM (Zeugnis der bestandenen Oberschulabschlussprüfung) zusammen mit von der Schule beglaubigte Kopie
Zeugnis der 3. Klasse SMA zusammen mit von der Schule beglaubigten Kopie

Für Absolvent*innen D III (Diploma III):
Unterlagen der SMA sowie zusätzlich
Diploma III, beglaubigt durch die Dekane der Fakultäten der Hochschule
Transkrip Nilai (Notenliste), beglaubigt durch die Dekane der Fakultäten der Hochschule

Sprachzertifikat (Original + 1 Kopie)
Nachweis von anerkannten Sprachkenntnissen auf dem Niveau B1, bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate.
oder
Bestätigung der Hochschule über erfolgte Prüfung der Sprachkenntnisse.

Alle Schul- und Hochschulzeugnisse (inklusive Grund-, Mittel- und Oberstufe. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein. Bei Urkunden aus anderen ausländischen Staaten ist eine Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille) und eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Original + 1 Kopie. Sollte sich Ihr Name in dem Dokument und dem aktuellen Reisepass unterscheiden müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen (z.B. „Endorsement“ des Namens im indonesischen Reisepass oder Gerichtsurteil mit Apostille aus der sich die Namensänderung ergibt, etc.)

Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes

Eine Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumverfahrens.

Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.

Optional: PDF zum Download

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