Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Nationales Visum für einen isolierten Sprachkurs (§ 16f AufenthG)
Grundsätzliche Hinweise
- Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
- Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumsverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
- Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
- Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 8 Wochen, in Einzelfällen auch länger.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
- Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar in Indonesischen Rupiah zu entrichten.
Allgemeine Informationen
Zur Teilnahme an einem Deutsch-Sprachkurs, der nicht der Studienvorbereitung dient, kann eine Aufenthaltserlaubnis nach § 16f des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) für die Dauer von über drei Monaten bis zu maximal einem Jahr erteilt werden. Es muss sich um einen Intensivsprachkurs mit täglichem Unterricht und mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche handeln, der von vorneherein zeitlich begrenzt ist und auf den Erwerb umfassender Deutschkenntnisse ausgerichtet ist. Abend- und Wochenendkurse fallen nicht darunter.
Der Antragsteller hat seine Beweggründe für einen längeren Aufenthalt in Deutschland zum Erwerb der deutschen Sprache darzulegen. Vorkenntnisse der deutschen Sprache sind zwar nicht Voraussetzung für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, aber die Motivation zum Erwerb vertiefter Deutschkenntnisse wird deutlicher erkennbar, wenn sich der Antragsteller bereits Deutschkenntnisse angeeignet hat.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag 2 x vollständigen Sets (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.
⬜ Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG und Kontaktaufnahme per E-Mail, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Ggf. zwei (2) Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben; sofern Sie nicht selber kontaktiert werden möchten.
⬜ Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)
⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten, mindestens 1 Jahr gültig.)
⬜ Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
⬜ Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache Original mit einer (1) Kopie
Persönliche Darlegung der privaten oder beruflichen Motivation für den beantragten Sprachaufenthalt im Hinblick auf die weitere Lebensplanung
⬜ Lebenslauf (2 Kopien)
⬜ Anmeldung für den Sprachkurs, mit wöchentlichen Unterrichtsplan (2 Kopien)
⬜ Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
Finanzierung:
Finanzierungsnachweis von mindestens 1027,- Euro netto pro Monat (2 Kopien)
oder
Verpflichtungserklärung mit dem Vermerk einer nachgewiesenen Bonität (Original + 2 Kopien)
⬜ Falls vorhanden: Nachweis über bereits erworbene Sprachkenntnisse (Original + 2 einfache Kopien) mit Angabe der erreichten Leistungsstufe (z.B. A1, A2, B1,..)
Das Sprachzertifikat muss von einem nach ALTE-Standard (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Institut ausgestellt worden sein. Die nachfolgenden Sprachinstitute sind u.a. dafür anerkannt: Goethe-Institut, Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD) ,TestDaF-Institut e.V. und ab A2 ECL. Bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate.
Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes
Eine sog. Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumverfahrens. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.