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Nationales Visum für Wissenschaftler, Forscher, Gastwissenschaftler, Doktoranden und wissenschaftliche Mitarbeiter

15.02.2023 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
  • Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumsverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar in Indonesischen Rupiah zu entrichten.

Allgemeine Informationen

Forscher sind Drittstaatsangehörige, die

1. über einen Doktorgrad oder einen geeigneten Hochschulabschluss, der Zugang zu Doktorandenprogrammen ermöglicht, verfügen und

2. von einer Forschungseinrichtung ausgewählt und in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaates der Europäischen Union zugelassen werden,

3. um eine Forschungstätigkeit, für die normalerweise ein solcher Abschluss erforderlich ist, auszuüben.

Hinweis: Dazu können auch Doktoranden zählen: Soll die Promotion im Rahmen eines Arbeitsvertrags oder einer Forschungsvereinbarung mit einer deutschen Hochschule oder Forschungseinrichtung erfolgen (Individualpromotion), muss ein Visum zum Forschungsaufenthalt beantragt werden.

Ausländische Doktoranden, die an einer deutschen Hochschule zur Promotion oder zu einem

Doktorandenprogramm als Vollzeitprogramm zugelassen worden sind (strukturierte Promotion), können ein Visum für ein Promotionsstudium in Deutschland beantragen. Die strukturierte Promotion beinhaltet ein Curriculum von Kursen, meist mit einem interdisziplinären Fokus.

Die folgenden Hinweise gelten für

Wissenschaftler von Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Forschung und Lehre/ von Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, die für eine wissenschaftliche Tätigkeit von deutschen Wissenschaftsorganisationen oder einer deutschen öffentlichen Stelle vermittelt werden und in diesem Zusammenhang in Deutschland ein Stipendium aus öffentlichen Mitteln erhalten,

Gastwissenschaftler (in der Regel mit ergänzendem Arbeits- oder Werkvertrag)

im Forschungsteam eines Wissenschaftlers an der Hochschule sowie 

wissenschaftliche Mitarbeiter, die auf Einladung einer Hochschule oder einer öffentlich-rechtlichen, überwiegend aus öffentlichen Mitteln finanzierten oder als öffentliches Unternehmen in privater Rechtsform geführten Forschungseinrichtung tätig werden.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag 2 x vollständigen Sets (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.

  Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG und Kontaktaufnahme per E-Mail, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

  Ggf. zwei (2) Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben; sofern Sie nicht selber kontaktiert werden möchten.

  Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)

  Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten, mindestens 1 Jahr gültig.)

  Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses 

  Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache im Original mit einer (1) Kopie
Angaben zum geplanten Aufenthalt (Gründe für die Wahl des Vorhabens und Pläne nach Abschluss der Tätigkeit )

  Lebenslauf (2 Kopien)

  Bei Forschern:
Unterschriebene Aufnahmevereinbarung (zwei Kopien) oder entsprechender Vertrag (zwei Kopien) mit einer deutschen Forschungseinrichtung. Die Aufnahmevereinbarung/der Vertrag müssen bestimmte Mindestangaben enthalten, die den Instituten bekannt sind. Sowie Einladungsschreiben (zwei Kopien) der Hochschule bzw. der Forschungseinrichtung mit der Beschreibung der wissenschaftlichen Tätigkeit sowie Angabe der Dauer des Aufenthaltes und der Finanzierung (Höhe der Vergütung. Sofern kein Stipendium (1.027,00 Euro) gewährt wird, muss Mindestlohn gezahlt werden)
                                           oder
Bei Promotionsstudium & Doktoranden in Vollzeit (zwei Kopien)

  • Zulassungsbescheid der Hochschule oder Annahmeerklärung des Promotionsausschusses oder Aufnahme in die Doktorandenliste
                                         oder

Bei Gastwissenschaftlern & wissenschaftlichen Mitarbeitern

  • Einladungsschreiben (zwei Kopien) der Hochschule oder wissenschaftlichen Einrichtung mit Angabe über die Dauer des Vorhabens, sowie der Finanzierung des Aufenthaltes (Höhe der Vergütung)

  Stipendienzusage aus deutschen öffentlichen Mitteln (zwei Kopien), sofern zutreffend
                                           oder
im Falle von Promotionsstudenten/Doktoranden ohne Stipendienzusage: Sperrkonto (zwei Kopien) mit mindestens 934,00 Euro netto pro Monat

  Anerkannter Hochschulabschluss (eine Übersetzung ins Deutsche ist beizufügen) Original + zwei Kopien
Beglaubigt durch die Dekane der Fakultäten der Hochschule
Anabin-Ausdruck (www.anabin.kmk.org) mit dem Ergebnis „entspricht“ oder „gleichwertig“ Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung erforderlich. Indonesische Abschlüsse müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.

Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes

Eine sog. Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumverfahrens. 

Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.


Optional: PDF zum Download

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