Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts

Nationales Visum - Au-Pair (§ 19c AufenthG und § 12 BeschV)

28.08.2023 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
  • Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumsverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
  • Zeugnisse, Diplome o. Ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen, in Einzelfällen auch länger.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar in Indonesischen Rupiah zu entrichten.

Allgemeine Informationen

Au-pair-Aufenthalte dienen dazu, jungen Menschen die Möglichkeit zu eröffnen, ihre vorhandenen Sprachkenntnisse im Ausland zu vertiefen und andere Kulturen kennenzulernen. Au-pair steht für die internationale Verständigung. Die „Au-pairs“ leben
in einer Gastfamilie. Das Verhältnis zwischen dem Au-pair und der Gastfamilie ist auf gegenseitigen Nutzen angelegt: Au-pairs betreuen die Kinder der Gastfamilie und helfen bei der täglichen Arbeit im Haushalt. Im Gegenzug für diese Leistungen stellt die Familie Unterkunft, Verpflegung und Versicherungen zur Verfügung, zahlt ein Taschengeld und ermöglicht einen Deutsch-Sprachkurs.

Das Au-pair muss bei Einreise mindestens 18 Jahre alt sein. Die Altersgrenze bei Antragstellung ist 17 bzw. 26 Jahre. Anträge können frühestens sechs Monate vor dem geplanten Beginn des Au-pair-Aufenthalts gestellt werden.

Die Zulassung von Au-pairs darf grundsätzlich nur in Gastfamilien erfolgen, in denen ein Erwachsener Deutsch als Muttersprache spricht. Wird Deutsch nur als Familiensprache gesprochen, ist ein Aufenthalt nur möglich, wenn das Au-pair nicht aus dem Heimatland der Gasteltern stammt.


Weitere Hinweise finden sich in auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit: www.arbeitsagentur.de

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag als ein vollständiges Set (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.

Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG und Kontaktaufnahme per E-Mail, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Ggf. eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben; sofern Sie nicht selber kontaktiert werden möchten.

Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. drei (3) komplett freien Seiten, in der Regel noch 15 Monate gültig.)

Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

Eigenhändig verfasstes Motivationsschreiben in deutscher oder englischer Sprache. Original mit Angaben zum geplanten Au-Pair-Aufenthalt. Darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der beabsichtigte berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne dargestellt werden. Welche Pläne haben Sie nach Abschluss Ihrer Au-Pair-Tätigkeit? Was möchten Sie nach Ihrer Rückkehr nach Indonesien machen? Sind Sie Student/-in? Wenn ja, werden Sie Ihr Studium fortsetzen oder abbrechen? Haben Sie bereits einen Abschluss? In welchem Fach?

Lebenslauf (1 Kopie)

Ausgefüllte Au-Pair Erklärung auf dem Vordruck der Bundesagentur für Arbeit mit Unterschrift des Au-Pair (1 Original, 1 Kopie)

Meldebestätigung der Gastfamilie (1 Kopie). Aus dieser muss hervorgehen, dass im Haushalt der Gastfamilie ein bzw. mehrere minderjährige Kinder leben. Die Meldebescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein.

Zwei (2) einfache Kopien des Reisepasses oder Vorder- und Rückseite des Personalausweises der Gasteltern

Au-Pair-Fragebogen (1 Kopie) der Bundesagentur für Arbeit, ausgefüllt von der Gastfamilie.

Au-pair-Vertrag
in deutscher oder englischer Sprache (Original und eine Kopie), entsprechend dem von der Bundesagentur für Arbeit herausgegebenen Muster:
=> Genaue Bezeichnung der Vertragsparteien
=> Zahl und Alter der zu betreuenden Kinder (in der Familie muss mindestens ein minderjähriges Kind leben)
=> Beginn und Dauer des Vertrages (mind. 6 Monate, max. 1 Jahr)
=> Allgemeine Pflichten der Gasteltern
=> Angaben zum Beruf der Gasteltern
=> Allgemeine Pflichten des Au-pairs
=> Verpflichtung der Gasteltern über den Abschluss einer Versicherung, die Krankheit, Schwangerschaft,
Geburt und Unfall umfasst
=> Vereinbarung über Taschengeld (monatlich mindestens 280 €)
=> Vereinbarung über die Arbeitszeit (max. 6 Stunden täglich und 30 Stunden wöchentlich,
1,5 Ruhetage pro Woche, Vereinbarung über den Erholungsurlaub (mindestens 2 Arbeitstage pro Monat)

=> Bezuschussung für einen Deutschkurs in Höhe von mindestens 70 €/Monat bzw. 840 €/Jahr

=> Übernahme der vollständigen Fahrkosten zum Sprachkurs


Ist der Vertrag von einer RAL-zertifizierten Agentur vermittelt worden, genügt die Vorlage einer gescannten oder gefaxten Kopie des Vertrags. Eine Liste der RAL-zertifizierten Agenturen findet sich auf der Internetseite der Gütegemeinschaft Au-pair e.V. (www.guetegemeinschaft-aupair.de).


Sprachzertifikat (Original + 1 Kopie)
Nachweis von anerkannten Sprachkenntnissen auf dem Niveau A1, bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate. Das Sprachzertifikat muss von einem nach ALTE-Standard (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Institut ausgestellt worden sein. Die nachfolgenden Sprachinstitute sind dafür anerkannt: Goethe-Institut, Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD), TestDaF-Institut e.V. sowie telc GmbH.

Soweit vorhanden: Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, Arbeitsnachweise mit deutscher oder englischer Übersetzung (im Original und mit eine (1) Kopie). Bei ausländischen Abschlüssen ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung erforderlich. Indonesische Abschlüsse müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.

Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes

Eine sog. Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumverfahrens. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.

Optional: PDF zum Download

nach oben