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Nationales Visum - Visum zur Aufnahme eines Freiwilligendienstes (BFD, FSJ, FÖJ, EFD)
Grundsätzliche Hinweise
- Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
- Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumsverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
- Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
- Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwölf Wochen beanspruchen,
davon je nach Konstellation jedoch abweichen (insbesondere wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland oder der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist)
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit von zwölf Wochen ab. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht beantwortet werden.
- Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar/Kreditkarte in Indonesischen Rupiah zu entrichten.
Allgemeine Informationen
Für die Teilnahme an Freiwilligendiensten in Deutschland (FSJ, BFD und FÖJ) kann ein Visum erteilt werden. Für die Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst (EFD) wird bei Vorliegen der Voraussetzungen ein Visum erteilt. Die Dauer des Freiwilligendienstes kann zwischen sechs und 24 Monaten liegen, die Regel ist jedoch ein volles Jahr.
Ziele des Aufenthalts sind Engagement für das Allgemeinwohl sowie der Kompetenzerwerb.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag 2 x vollständigen Sets (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.
⬜ Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Ggf. eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, sofern Sie nicht selbst kontaktiert werden möchten
⬜ Eine (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. drei (3) komplett freien Seiten, in der Regel noch 15 Monate gültig)
⬜ Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
⬜ Geburtsurkunde. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein. Bei Urkunden aus anderen ausländischen Staaten ist eine Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille) und eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Original + 1 Kopie. Sollte sich Ihr Name in der Geburtsurkunde und dem aktuellen Reisepass unterscheiden müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen (z.B.. „Endorsement“ des Namen im indonesischen Reisepass oder Gerichtsurteil mit Apostille aus der sich die Namensänderung ergibt, etc.)
⬜ Eigenhändig verfasstes Motivationsschreiben in Original mit einer (1) Kopie; darin sollten die mit dem geplanten Aufenthalt verbundenen Erwartungen und der erwartete berufliche und persönliche Nutzen sowie die Zukunftspläne nach Abschluss des Aufenthaltes dargestellt werden
⬜ Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit in Original mit einer (1) Kopie
⬜ Vertrag / Vereinbarung über Ihren Freiwilligendienst in Deutschland: (Original mit einer (1) Kopie)
-> BFD: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) sowie der Einsatzstelle, der Zentralstelle und ggf. von der Stelle, die den Freiwilligendienst durchführt (Träger), unterzeichnet sein.
-> FSJ/FÖJ: Ihr Vertrag muss sowohl von Ihnen als auch dem jeweiligen Träger und ggf. der Einsatzstelle unterzeichnet sein.
-> EFD: Ihr Vertrag muss von einer Nationalen Agentur Erasmus+ Jugend in Aktion und der koordinierenden Organisation unterzeichnet sein. Die Freiwilligenvereinbarung, in der die Aufgaben und geplanten Lernergebnisse beschrieben werden, muss von der koordinierenden Organisation und dem/ der Freiwilligen unterzeichnet sein.
⬜ Nur bei BFD/ FSJ/ FÖJ (Original mit einer (1) Kopie: Bestätigung der Einsatzstelle/ des Trägers, dass auf Sprachkenntnisse zunächst verzichtet wird oder Sie die Sprachkenntnisse durch Sprachkurse nach Einreise erwerben können.
⬜ Sofern der Vertragsbeginn bei Beantragung des Visums bereits in der Vergangenheit liegt, Bestätigung der Einsatzstelle, dass der Freiwilligendienst auch zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden kann (Original mit einer (1) Kopie)
⬜ Soweit vorhanden: Qualifikationsnachweise z.B. Diplome, Zeugnisse, Nachweise über soziale Arbeit in Indonesien, Arbeitsnachweise etc. mit deutscher oder englischer Übersetzung (im Original mit einer (1) Kopie) Bei ausländischen Abschlüssen ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung erforderlich. Indonesische Abschlüsse müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.
⬜ Alle Schul- und Hochschulzeugnisse (inklusive Grund-, Mittel- und Oberstufe. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein. Bei Urkunden aus anderen ausländischen Staaten ist eine Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille) und eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Original + 1 Kopie. Sollte sich Ihr Name in dem Dokument und dem aktuellen Reisepass unterscheiden müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen (z.B. „Endorsement“ des Namens im indonesischen Reisepass oder Gerichtsurteil mit Apostille aus der sich die Namensänderung ergibt, etc.)
Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes
Eine sog. Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumverfahrens.
Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.