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Häufig gestellte Fragen - Nationales Visum

FAQ

Vielleicht ist Ihre Frage ja hier bereits beantwortet:

FAQ

Zur Prüfung der Identität müssen auch Kinder persönlich zum Termin erscheinen.

Als Nachweis deutscher Sprachkenntnisse können nur Sprachzertifikate anerkannt werden, die auf einer standardisierten Sprachprüfung gemäß den Standards der „Association of Language Testers in Europe“ (ALTE) beruhen.

Dies trifft derzeit für Zertifikate folgender Anbieter – unabhängig vom Prüfungsort – zu:

• Goethe-Institut e.V.,

• Telc GmbH,

• Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD),

• TestDaF-Institut e.V. (Institut der Fernuniversität Hagen und der Ruhr-Universität Bochum; Sprachprüfungsniveau erst ab Stufe „B2“ GER),

• ECL Prüfungszentrum (Träger der Prüfungen, Prüfung erfolgt durch AFU GmbH).

In der Regel sollte das Prüfungsdatum nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Sind einzelne Module wiederholt worden, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls. Module können bei unterschiedlichen Anbietern abgelegt werden, sofern es sich bei allen Anbietern der unterschiedlichen Module um anerkannte Anbieter handelt.

In Deutschland abgelegte Sprachprüfungen können dann anerkannt werden, wenn sie von einem der oben genannten Prüfungsanbieter oder einem ihrer Prüfungslizenznehmer durchgeführt wurden und die Sprachzeugnisse entsprechend ausgestellt wurden. Sprachzertifikate von anderen Sprachschulen, auch wenn sie über die Zulassung zur Durchführung von Integrationskursen verfügen, sind nicht anerkennungsfähig.

Davon ausgenommen sind Zeugnisse für Fachsprachenprüfungen, sofern diese von einem dafür zugelassenen Prüfinstitut ausgestellt wurden.

Prüfungsdaten in einem Sprachzertifikat dürfen bei Visumbeantragung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Sind einzelne Module wiederholt worden, darf das älteste bestandene Modul nicht mehr als 1 Jahr alt sein. Module können bei unterschiedlichen Anbietern abgelegt werden, sofern es sich bei allen Anbietern der unterschiedlichen Module um anerkannte Anbieter handelt.

Lediglich vollständige Anträge haben eine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihre Unterlagen unvollständig sind, stornieren Sie ihren Termin bitte. Bitte bemühen Sie sich um einen neuen Termin zu einem Zeitpunkt, wenn alle Unterlagen vollständig sind.

Nein, das ist leider nicht möglich. Jede Person, auch Kleinkinder und Jugendliche, benötigt einen eigenen Termin.

Die Beteiligung der Ausländerbehörde ist nur ein Teil des Verfahrens und gegenwärtig ist die Bearbeitung noch nicht abgeschlossen. Sobald eine Entscheidung getroffen werden kann, werden wir Sie kontaktieren. Seien Sie versichert, dass sich die Botschaft darum bemüht, Ihren Antrag schnellstmöglich abzuschließen.

Die Bearbeitung von Anträgen auf ein Nationales Visums kann bis zu 12 Wochen beanspruchen, jedoch im Einzelfall davon abweichen. Eine genaue Einschätzung ist nicht möglich.

Sie können Ihren jetzigen Termin wahrnehmen. Bitten bringen Sie Ihren alten und neuen Reisepass mit.

Ihr Visum ist für einen bestimmten Aufenthaltszweck ausgestellt worden. Ein Zweckwechsel ist in der Regel nicht möglich und ein erneutes Visumsverfahren im Ausland notwendig. Über mögliche Ausnahmen berät Sie die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland.

Bitte beachten Sie, dass Anträge auf Nationale Visa ausschließlich in der Visastelle der Botschaft Jakarta, nicht jedoch bei den deutschen Honorarkonsuln in Indonesien gestellt werden können. Hiervon ausgenommen sind Anträge für Seeleute, die bei VFS Global zu stellen sind.

Eine Abholung ist lediglich bei der Deutschen Botschaft in Jakarta möglich. Sie können dafür in der Regel auch eine dritte Person bevollmächtigen.

Ein bereits ausgestelltes Visum hat eine begrenzte Gültigkeit. Sollten Sie den Pass bzw. das Visum daher verspätet abholen, müssen Sie dafür Sorge tragen, noch rechtzeitig nach Deutschland einreisen zu können. Eine Änderung der Gültigkeitsdaten ist nicht möglich. Sie müssten nach Ablauf der Gültigkeitsdaten ein neues Visumverfahren beginnen (inklusive Termin, Gebühr, Antragsunterlagen, Bearbeitungsdauer).

Für eine Promotion / PhD müssen Sie dieselben Unterlagen wie für Studierende einreichen. Lediglich im Falle eines deutschen Stipendiums kann das Sperrkonto entfallen.

Unabhängig davon, ob Sie ein Bachelorstudium oder Masterstudium absolvieren möchten, müssen sämtliche Unterlagen gemäß unserer Checkliste für das Visumverfahren vorgelegt werden.

Eine Einreise ist grundsätzlich nur im Zusammenhang mit dem geplanten Aufenthaltszweck möglich.
Ggf. ist bei Nationalen Visa eine Einreise von bis zu 14 Tagen vor Beginn des eigentlichen Aufenthaltszwecks möglich.
Bitte beachten Sie, dass es für den Zeitraum der vorherigen Einreise bis zum Beginn des vorgesehenen Aufenthaltszwecks notwendig ist, einen gesonderten Incoming-Versicherungsschutz vorzulegen.
Auf Grund notwendiger Abfragen kann Ihr Visum jedoch frühestens 3 Monate vor dem Beginn der geplanten Einreise in die abschließende Bearbeitungsphase übergehen.

Bei Antragstellung muss keine Incoming-Krankenversicherung vorgelegt werden. Eine Vorlage wird erst vor Ende des Visumsverfahrens gesondert angefordert.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

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