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Häufig gestellte Fragen - Visa Allgemein

26.07.2024 - FAQ

Vielleicht ist Ihre Frage ja hier bereits beantwortet:

FAQ

Im Falle einer Ablehnung lesen Sie bitte die Ausführungen im Ablehnungsbescheid sorgfältig durch. Es steht Ihnen frei, einen neuen (kostenpflichtigen) Antrag mit sämtlichen relevanten Unterlagen einzureichen.

Eine erneute Prüfung des bisher gestellten Antrags durch die Botschaft (sog. Remonstration) ist nicht möglich. Sie haben jedoch die alternative Möglichkeit, binnen eines Monats nach Ablehnung Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin einzureichen. Beachten Sie bitte, dass es sich in diesem Fall nicht um eine erneute Überprüfung der Ablehnung durch die Botschaft handelt, sondern um eine gerichtliche Überprüfung. Eine formelle gerichtliche Überprüfung ist nur in deutscher Sprache möglich. Für das Gerichtsverfahren und für die eventuelle Hinzuziehung eines Rechtsbeistandes können erhebliche Kosten entstehen. Bis zum Abschluss des Klageverfahrens, welches oft mehrere Monate in Anspruch nimmt, ist die Bearbeitung eines neuen Visumantrags nicht möglich.

Aus Gründen der Gleichbehandlung nutzt die Botschaft das bestehende Online-Terminvergabesystem, um allen Antragstellenden eine Möglichkeit zu geben, einen Termin zu erhalten. Stornierte Termine werden regelmäßig frei oder auf der Terminliste nachbesetzt. Infolge der begrenzten Kapazitäten bittet die Botschaft um Verständnis, dass keine telefonischen oder E-Mail Anfragen in Bezug auf einen Termin beantwortet werden können.

Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland hat weitere Informationen zum Thema Apostille für in Indonesien ausgestellte Dokumente, die für deutsche Visumanträge verwendet werden, zusammengestellt:

Für die Ausstellung von Apostillen in Indonesien ist das Generaldirektorat für allgemeine Rechtsverwaltung des Ministeriums für Recht und Menschenrechte (Kementerian Hukum dan Hak Asasi Manusia Republik Indonesia) zuständig. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Ministeriums https://apostille.ahu.go.id/ und in den FAQ https://apostille.ahu.go.id/faq

o Die Apostille muss auf dem Originaldokument angebracht werden. Es ist nicht ausreichend, die Apostille auf einer (beglaubigten) Kopie des Dokuments anzubringen.

o Sollte das Siegel Ihrer Apostille beschädigt oder gebrochen sein, müssen Sie eine neue Apostille für das betreffende Dokument anfertigen lassen.

o Die Apostille muss den Namen des Beamten tragen, der das Originaldokument ausgestellt hat; zum Beispiel:

=> Eine Apostille auf einer indonesischen Geburtsurkunde, die vom Standesamt ausgestellt wurde, sollte den Namen des Beamten enthalten, der die Originalurkunde ausgestellt hat.

o Eine Apostille ist nicht erforderlich für Dokumente, die bereits von der Botschaft der Bundesrepublik Deutschland legalisiert wurden.

o Eine Apostille ist nicht erforderlich für Dokumente, die in Deutschland oder in der Europäischen Union ausgestellt wurden.

o Für Dokumente, die in anderen Ländern ausgestellt wurden, informieren Sie sich bitte auf der Website der Botschaft oder des Konsulats der Bundesrepublik Deutschland des jeweiligen Landes über die Legalisation durch die deutsche Vertretung im jeweiligen Land (z.B. Dokumente aus Malaysia, Thailand) oder über die Apostille des ausstellenden Landes (z.B. Dokumente aus Singapur, USA, Australien).

o Für alle Nationalen Visa müssen Sie die vollständigen Schulzeugnisse (inklusive Grund-, Mittel- und Oberschule) mit einreichen, unabhängig vom Aufenthaltszweck.

Recognition of Foreign Documents

Sie können Ihre Verpflichtungserklärung verwenden, sofern sie nicht älter als 6 Monate ist. Da sich die finanzielle Situation des Verpflichtenden in Deutschland inzwischen geändert haben könnte, muss eine neue Verpflichtungserklärung ausgestellt werden, wenn die bisherige älter als 6 Monate alt ist.

Wir bemühen uns in jedem Fall, einen Visumantrag so schnell wie möglich abzuschließen. Nationale Visumanträge benötigen in der Regel bis zu 12 Wochen und Schengenanträge bis zu 15 Tage. Aufgrund notwendiger Prüfungen und möglichen Beteiligungserfordernissen können die Bearbeitungszeiten im Einzelfall davon abweichen. Sachstandsanfragen innerhalb der zuvor genannten Zeitspannen können daher leider nicht beantwortet werden.

Zurzeit erhält die Botschaft ein stark erhöhtes Aufkommen an Anfragen und bittet Sie daher um Geduld. Aus Kapazitätsgründen können nur Anliegen beantwortet werden, die bisher noch nicht auf unserer Website und in diesen FAQ erläutert worden sind. Bitte sehen Sie von Nachfragen zu Ihrer E-Mail ab, auch wenn unsere Antwort bei anderen Anliegen etwas mehr Zeit in Anspruch nimmt.

Nein, das ist leider nicht möglich. Ein Termin ist ausschließlich für den bei der Buchung angegebenen Zweck gültig.

Zur Sicherung des Gesundheitsschutzes in Zeiten der Pandemie wird nach Vorlage eines Attestes und entsprechender Überprüfung ein neuer Termin gewährt. Ein neuer Termin kann jedoch frühestens 14 Tage nach dem eigentlichen Termin vergeben werden.

Eine vorherige Prüfung der Unterlagen durch die Visastelle ist nicht möglich. Dies kann erst im Rahmen der Antragstellung erfolgen. Informationen über notwendige Unterlagen im Visumverfahren finden Sie auf unserer Webseite.

Die Bearbeitung Ihres Visumantrags hängt von verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen ab, die von Fall zu Fall unterschiedlich sind. Daher gibt es auch unterschiedliche Bearbeitungsdauern.

Nein, das ist leider nicht möglich, da Ihre biometrischen Daten aufgenommen werden müssen. Unterlagen, die keinem Antrag zugeordnet werden können, müssen vernichtet werden, da die Botschaft aus Datenschutzgründen die Unterlagen nicht aufbewahren kann.

Leider können wir ihr abgelaufenes Visum nicht verlängern. Sie müssen einen neuen Antrag stellen.

Die Botschaft erläutert auf ihrer Website das Online-Terminvergabeverfahren. Die Terminvergabe erfolgt kostenlos durch ein vom Auswärtigen Amt zur Verfügung gestelltes Programm für die Verwaltung von Terminen. Dieses Verfahren stellt eine optimale Planbarkeit bei Anreisen zur Beantragung eines Visums sicher. Die elektronische Terminvergabe ermöglicht es darüber hinaus, die jeweils größtmögliche Zahl von Terminen zu vergeben.


Mit Agenturen, die im Auftrag von Antragstellenden gegen Bezahlung Termine buchen, arbeiten die Auslandsvertretungen nicht zusammen. Die Einschaltung einer solchen Agentur ist weder erforderlich, noch wird sie empfohlen. Diese Agenturen haben keinen Zugang zum Terminbuchungssystem, auch wenn sie einen solchen vortäuschen.


Aufgrund unterschiedlicher Faktoren kann es zu einer hohen Visanachfrage kommen. Trotz des engagierten Einsatzes aller Mitarbeitenden lässt es sich mitunter nicht vermeiden, dass längere Wartezeiten auf Termine zur Visumbeantragung entstehen können.


Da alle Antragstellenden für ihre Visumanträge eine gewisse Dringlichkeit vorbringen, ist im Rahmen der Gleichbehandlung die Vorverlegung eines Termins weder möglich noch zulässig. Sondertermine können nur in humanitären oder medizinischen Notfällen vergeben werden. In solch einem Fall bitten wir Sie, über das Kontaktformular auf der Website oder per E-Mail, Ihre konkrete Notsituation zu schildern und ggfs. Nachweise beizufügen. Wir bitten um Verständnis, dass nur bei entsprechendem Nachweis und Bejahung eines humanitären oder medizinischen Notfalls eine positive Antwort gegeben werden kann.

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an die Visastelle.

Bitte setzen Sie sich mit der Ausländerbehörde in Deutschland in Verbindung. Sofern Sie ein neues Visum benötigen, müssen Sie sich um einen Termin in unserem Terminvergabesystem bemühen. Bitte sehen Sie von Terminanfragen per E-Mail/ Telefon ab, da diesen nicht entsprochen werden kann. Zur Verkürzung der Bearbeitungsdauer des Visumsverfahrens können Sie die Ausländerbehörde bitten, eine Vorabzustimmung auszustellen.

Unterlagen die nicht in vollständig in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt wurden müssen übersetzt werden. Hierzu hat die Botschaft eine Liste von Übersetzern in Indonesien zur Verfügung gestellt, welche Sie neben der Vielzahl von in Deutschland vereidigten Übersetzern nutzen können. Die Übersetzung von Unterlagen in englischer Sprache kann in der Regel akzeptiert werden, wenn ein entsprechender Nachweis der offiziellen Anerkennung des Übersetzers in Indonesien oder Deutschland vorgelegt wird.

Für allgemeine Anfragen in Bezug auf ein deutsches Schengenvisum oder auf ein deutsches nationales Visum können Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Visastelle telefonisch unter der Nummer + 62-21-39855114 zu folgenden Zeiten erreichen:

Dienstags & Donnerstags: von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr

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