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Blaue Karte EU
Neubau von einem Wohnhaus © colourbox
Hier finden Sie Informationen zu den vorzulegenden Unterlagen für einen Visumantrag für eine Blaue Karte (EU).
Grundsätzliche Hinweise
- Ggf. Hinweis auf grundlegende Informationen zur Visumbeantragung (LINK)
- Unterlagen, die nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden. Ausgenommen ist die Datenseite des Passes.
- Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original mit Apostille/ Legalisation eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück
- Das Visum bedarf ggf. der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit und der zuständigen Ausländerbehörde. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmungen erteilt werden.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. [-], in Einzelfällen auch länger.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Unvollständige Unterlagen verzögern das Verfahren und können zur Ablehnung führen.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Bitte die Checkliste nach den Anforderungen der AV anpassen und Links zu den Formularen (Publikation) hinzufügen!
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag vollständig vorzulegen:
- Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Ggf. zwei (2) Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung (Formular als Publikation verlinken), vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (siehe: Fotomustertafel)
- Gültiger Reisepass, eigenhändig unterschrieben, mit noch mind. 2 komplett leeren Seiten
- Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
- Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ mit zwei (2) Kopien.
Für den Erhalt einer Blauen Karte EU gelten Gehaltsgrenzen. Diese werden jährlich durch das Bundesministerium des Inneren bekanntgegeben. Das erforderliche Mindestbruttogehalt beträgt für das Jahr 2021:- 56.800 € für alle anderen Berufe.
- 44.304 € für Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte (sog. MINT-Berufe) und
- Nachweise über die Anerkennung des Abschlusses:
- Zwei (2) Ausdrucke aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule
- oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)
Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original mit zwei (2) Kopien - oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)
Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit zwei (2) Kopien (z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation
- Nachweis über ausreichenden Krankenversicherungsschutz
Wenn für Sie Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung als Arbeitnehmer besteht, ist zu beachten, dass diese erst mit Wohnsitznahme in Deutschland und Aufnahme der Beschäftigung gilt. Erfolgt die Einreise bereits zuvor, ist eine private Krankenversicherung abzuschließen bis das Arbeitsverhältnis beginnt und die Aufnahme in die gesetzliche Krankenversicherung möglich ist. Reisekrankenversicherungen können den Versicherungsschutz in ihren Versicherungsbedingungen ausschließen, wenn ein langfristiger oder dauerhafter Aufenthalt geplant ist. Auch sog. „Incoming-Versicherungen“ können einen solchen Ausschluss enthalten. - bei anderer Staatsangehörigkeit als XXX: Nachweis des gewöhnlichen Aufenthalts in XXX
- Visumgebühr in Höhe von 75,- Euro, Zahlbar in xxx