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Beglaubigungen, Legalisationen und Apostille
Beglaubigung, © Photothek.de
Apostille: Echtheitsbestätigung für öffentliche Urkunden
Wenn einer Behörde oder einem Gericht - gleich wo auf der Welt - eine ausländische Urkunde vorgelegt wird, steht sie vor dem Problem, die Echtheit eines ihr nicht vertrauten Dokuments zu beurteilen.
Recognition of Foreign Documents
Aus diesem Grunde wurde das Apostille-Verfahren entwickelt.
Was ist eine Apostille?
Wenn einer Behörde oder einem Gericht – gleich wo auf der Welt – eine ausländische Urkunde vorgelegt wird, steht sie vor dem Problem, die Echtheit eines ihr nicht vertrauten Dokuments zu beurteilen.
Aus diesem Grunde wurde das Apostille-Verfahren entwickelt.
Die Apostille ist ein an der Urkunde angebrachter Vermerk, mit dem die befugte Stelle des Ausstellungsstaates in international vereinbarter Form signalisiert, dass es sich um ein echtes Dokument handelt.
Ob eine deutsche Behörde eine Apostille zu einer indonesischen Urkunde fordert, liegt in ihrem Ermessen. Diese Forderung wird jedoch oft erhoben. Daher empfiehlt es sich, die Apostille gleich zu beschaffen, damit es später nicht zu Verzögerungen kommt.
Ausstellung einer Apostille in Indonesien
Siehe „Apostille-Verfahren für indonesische Urkunden“
Bitte informieren Sie sich über die weiteren Einzelheiten direkt auf dem indonesischen Apostille-Infoportal.
Legalisation timoresischer Urkunden
Siehe „Legalisation timoresischer Urkunden“
Unterschriften
Siehe „Unterschriftsbeglaubigung durch die Botschaft“
Die Botschaft kann auf Dokumenten, die -- in Deutschland -- vorgelegt werden sollen, Unterschriftsbeglaubigungen vornehmen.
Fotokopien
Die Beglaubigung von Fotokopien ist möglich, wenn die zu beglaubigende Kopie nachweislich -- in Deutschland -- verwendet werden soll.