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Legalisation timoresischer Urkunden

04.07.2024 - Artikel

1. Allgemeine Hinweise

Urkunden, die von einer öffentlichen Behörde der Republik Timor-Leste oder einer mit öffentlichem Glauben versehenen Person der Republik Timor-Leste im Rahmen ihrer Befugnisse in der vorgeschriebenen Form aufgenommen wurden, können zum Gebrauch im deutschen Rechtsverkehr durch die Botschaft Jakarta legalisiert werden.

Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob eine Legalisation in Ihrem Fall erforderlich ist, fragen Sie bitte bei der deutschen Behörde nach, bei der Sie die Urkunde vorlegen wollen. Diese entscheidet, ob eine Legalisation verlangt wird oder ob die Urkunde ohne weiteren Nachweis als echt anerkannt wird.

2. Ablauf des Legalisationsverfahrens

Durch die Legalisation wird die Echtheit einer ausländischen Urkunde für den deutschen Rechtsbereich bestätigt. Echt ist eine Urkunde dann, wenn sie von dem Aussteller stammt, von dem sie zu stammen scheint. Um dies zu prüfen, müssen Unterschrift und Dienstsiegel des Ausstellers geprüft werden. Davor muss die Urkunde vor der Legalisation durch das timoresische Außenministerium überbeglaubigt werden. Danach kann die Urkunde der Botschaft zur Legalisation vorgelegt werden.

Eine Prüfung der inhaltlichen Richtigkeit der Urkunde findet nicht statt. Bitte sehen Sie davon ab, die Personenstandsurkunden zu laminieren, da es i.d.R. nicht möglich ist, den Legalisationsvermerk der Botschaft auf der laminierten Oberfläche aufzubringen.

  • Es können nur öffentliche Urkunden legalisiert werden, die zuvor vom Außenministerium der Republik Timor-Leste überbeglaubigt wurden.
  • Der Schalterraum liegt im Erdgeschoss der Botschaft und ist barrierefrei zugänglich.
  • Zu legalisierende Urkunden müssen im Original vorgelegt werden müssen; Kopien, auch wenn sie beglaubigt sind, können nicht legalisiert werden.
  • Wird die Urkunde nicht vom Inhaber selbst vorgelegt, so ist eine schriftliche Vollmacht mit Kopie von Reisepass oder Personalausweis des Inhabers erforderlich. Bevollmächtigt werden können z. B. Verwandte, Freunde oder auch Dienstleister.
  • Die Bearbeitung erfolgt in der Regel innerhalb von 3 Tagen nach Abgabe.
  • Dienstleister dürfen an einem Termin nur Dokumente von max. 5 unterschiedlichen Antragstellern abgeben.

Weiterführende Informationen zur Legalisation finden Sie auf der

Website des Auswärtigen Amts.

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