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Nationales Visum - Visum zur Arbeitsaufnahme bei teilweiser Anerkennung der Berufsausbildung                        (§ 16d AufenthG)                                                 

13.02.2023 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

-        Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.

-        Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumsverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.

-        Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.

-        Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.

-        Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 8-12 Wochen, in Einzelfällen auch länger.

-        Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.

-        Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.

-        Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.

-        Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar in Indonesischen Rupiah zu entrichten.

Allgemeine Informationen

Falls Ihre Berufsausbildung von der zuständigen deutschen Stelle nicht vollständig anerkannt worden ist, können Sie ein Visum beantragen, um die notwendigen Qualifizierungen in Deutschland zu erlangen und gleichzeitig anfangen zu arbeiten. Nach Abschluss der Weiterbildung und vollständiger Anerkennung Ihrer Ausbildung können Sie dann in Deutschland einen Daueraufenthalt beantragen.

Bitte beachten Sie, dass es ausländische Universitätsabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf www.make-it-in-germany.com

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.


Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag 2x vollständig (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.


⬜  Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜  Ggf. zwei (2) Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜  Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)

⬜  Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten, noch mindestens 1 Jahr gültig)

⬜  Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses 

⬜  Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ mit Zusatzblatt A im Original und zwei (2) Kopien

⬜  Bescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle aus Deutschland über die Erforderlichkeit von Anpassungs- oder Ausgleichsmaßnahmen für die Feststellung der Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation („Defizitbescheid“) oder die Erteilung der Erlaubnis zur Berufsausübung, im Original und mit zwei (2) Kopien

Näheres zum Thema Anerkennung unter www.anerkennung-in-deutschland.de

⬜  falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung für theoretische Lehrgänge, betriebliche Qualifizierungsmaßnahmen (mit Weiterbildungsplan) oder Prüfungsvorbereitungskurse

⬜  falls im Defizitbescheid vorgesehen: Anmeldung zur Kenntnisprüfung und ggfs. Anmeldung zum Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung

⬜  falls im Rahmen der Qualifizierungsmaßnahme ein Deutschsprachkurs vorgesehen ist: Anmeldebestätigung der Sprachschule mit Angabe der Anzahl der Wochenstunden des gebuchten Kurses (Intensivkurs mit mindestens 18 Stunden pro Woche) und Bestätigung der Zahlung der Kursgebühr

⬜  Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, und Nachweis des Abschlusses. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung erforderlich. Indonesische Abschlüsse müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.

⬜  Nachweis bereits vorhandener Deutschsprachkenntnisse im Original und zwei (2) Kopien
Anerkanntes Sprachzertifikat (z.B. Goethe-Institut, Österreichisches Sprachdiplom, ECL, Telc). Bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate.

⬜  Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel

Finanzierung:
Für den Aufenthalt in Deutschland müssen pro Antragsteller monatlich mind. 882 € netto/ 1.060 € brutto zur Verfügung stehen. Der Nachweis über diese Mittel ist bei Antragstellung im Voraus zu erbringen. Falls nicht sofort nach Einreise ein Gehalt bezogen wird oder dieses unter 882 € netto pro Monat liegen sollte, muss der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden, d.h. in der Regel durch ein Sperrkonto.

Bei Finanzierung per Sperrkonto: Eröffnen Sie das Sperrkonto rechtzeitig VOR der Visumsbeantragung. Bei der Visumsbeantragung wird ausschließlich die offizielle Eröffnungsbestätigung unter Angabe des eingezahlten Gesamtbetrages und des monatlich verfügbaren Betrages akzeptiert. Eine Bestätigung ohne Nennung dieser Beträge ist nicht ausreichend. Der Einzahlungs- oder Überweisungsbeleg ohne die o.g. Bestätigung der Bank ist nicht ausreichend.



Optional zum Download: Merkblatt Berufsqualfizierung (§16d AufenthG)

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