Willkommen auf den Seiten des Auswärtigen Amts
Beantragung von Pässen und Personalausweisen
Anträge können nur persönlich gestellt werden. Bei minderjährigen Antragstellern ist grundsätzlich die Begleitung durch beide Eltern (bzw. Sorgeberechtigten) erforderlich; bitte beachten Sie auch die auf S. 3 aufgeführten zusätzlich erforderlichen Unterlagen.
Öffnungszeiten der Konsularabteilung
Wir sind nach Terminvereinbarung von Montag bis Freitag in der Zeit von 07.30 bis 11.30 Uhr für Sie da. Unsere Schalter befinden sich im Erdgeschoss des Botschaftsgebäudes und sind fast barrierefrei zugänglich. Im Eingangsbereich gibt es eine Stufe, aber unser Sicherheitspersonal wird Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, selbstverständlich gerne helfen, diese zu überwinden.
Bearbeitung Ihres Antrags
Sobald Sie alle erforderlichen Unterlagen (siehe Seiten 2 und 3) eingereicht und die Gebühr (siehe Seite 7) bezahlt haben, kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Auf die Produktions- und Lieferzeiten der Bundesdruckerei hat die Botschaft keinen Einfluss. Bei den nachstehenden Angaben handelt es sich um unverbindliche Prognosen zur Bearbeitungszeit:
Ausweisart | Bearbeitungsdauer (ohne Gewähr) |
Reisepass, Personalausweis | mindestens 12 Wochen |
Reisepass im Expressverfahren | mindestens 10 Wochen |
vorläufiger Reisepass, Reiseausweis zur Rückkehr | etwa drei Werktage |
Wenn Sie in Deutschland gemeldet sind oder Ihren Wohnsitz außerhalb von Indonesien oder Timor-Leste haben, muss die Botschaft Jakarta zur Ausstellung eines Passes oder Personalausweises die Ermächtigung der zuständigen Behörde einholen. Hierfür entstehen Ihnen zusätzliche Gebühren (s. Seite 7) und die Bearbeitungsdauer verlängert sich um einige Tage. Auch bei der Antragstellung über den Honorarkonsul in Sanur dauert die Bearbeitung einige Tage länger.
>>> Bitte beachten Sie, dass wir in diesem Merkblatt nicht jeden Einzelfall berücksichtigen können. Es können daher u. U. noch weitere Unterlagen erforderlich sein.
Abholung
Die Abholung Ihres neuen Passes/Ausweises kann durch Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten in der Botschaft erfolgen. Nach vorheriger Absprache ist auch die Abholung bei einem unserer Honorarkonsuln in Medan, Sanur oder Surabaya möglich.
Bitte bringen Sie zur Abholung Ihren bisherigen Pass/Personalausweis mit, damit wir ihn entwerten können. Auf Wunsch überlassen wir Ihnen gerne den entwerteten Pass/Personalausweis. Die Überlassung von entwerteten Personalausweisen im Scheckkartenformat ist leider nicht möglich.
Für die Bearbeitung Ihres Antrages benötigen wir von Ihnen die folgenden Unterlagen:
- vollständig und leserlich ausgefüllter Antragsvordruck (erhältlich unter https://jakarta.diplo.de/id-de/service/-/1686934)
- zwei biometrische Passfotos (35 x 45 mm, Hintergrund weiß oder hellgrau) aus neuester Zeit – weitere Informationen unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/moderne-verwaltung/ausweise/fotomustertafel.html
- bisheriger Pass/Personalausweis
Nachweise zu Personenstand und Namen (Original oder beglaubigte Kopie)
- Geburtsurkunde
- falls Sie verheiratet sind oder waren: Heiratsurkunde(n) der aktuellen Ehe und aller früherer Ehen
- falls Sie geschieden sind: Scheidungsurteil
- falls Sie jemals eine Namenserklärung abgegeben haben: standesamtliche Bescheinigung über die Namensführung
Nachweise zu Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit (Original oder beglaubigte Kopie)
- falls vorhanden: Staatsangehörigkeitsausweis
- falls Sie die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben: Einbürgerungsurkunde
- falls Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit erworben haben: Nachweis über den Erwerb diese Staatsangehörigkeit, ausländischer Pass/Ausweis, falls vorhanden: Beibehaltungsgenehmigung
Nachweise zu Ihrem Wohnsitz (Original oder beglaubigte Kopie)
- Meldebescheinigung von Ihrem aktuellen Wohnsitz in Deutschland oder Abmeldebescheini-gung von Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland
- falls vorhanden: Aufenthaltserlaubnis Ihres Wohnsitzlandes (für Indonesien: KITAS/KITAP)
zusätzlich bei Pass-/Personalausweisverlust
- Verlustmeldung der Polizei
- falls vorhanden: Kopie des verlorenen Dokuments
Für minderjährige Antragsteller werden weitere Unterlagen benötigt
zusätzlich für Minderjährige (Original oder beglaubigte Kopie)
- Reisepass/Personalausweis der Eltern
- falls die Eltern des Minderjährigen miteinander verheiratet sind oder waren: Heiratsurkunde der Eltern
- falls eine Vaterschaftsanerkennung abgegeben wurde und der Vater noch nicht in eine deutsche Geburtsurkunde eingetragen ist: Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung
- falls nicht beide Elternteile in der Botschaft vorsprechen können: schriftliche Zustimmung des nicht anwesenden Elternteils mit öffentlich beglaubigter Unterschrift; die Beglaubigung kann durch eine deutsche Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat), einen deutschen Notar oder eine deutsche Passbehörde erfolgen
- falls vorhanden: Staatsangehörigkeitsausweise der Eltern
- falls die Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erworben haben: Einbürgerungsurkunden der Eltern
- falls ein Elternteil das alleinige Sorgerecht hat: Nachweis über das Sorgerecht, z. B. durch Gerichtsurteil
- falls die Eltern geschieden sind: Scheidungsurteil der Eltern
- falls ein Elternteil verstorben ist: Sterbeurkunde des verstorbenen Elternteils
- Falls die Eltern keinen Ehenamen führen oder falls das Kind nicht miteinander verheirateter Eltern den Familiennamen des Vaters führen soll, ist eine Geburtsanzeige oder Namenserklärung erforderlich; bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns in Verbindung.
Weitere Hinweise
Besonderheiten für die Antragstellung bei unserem Honorarkonsul in Sanur
- Anträge auf Ausstellung von Reisepässen und vorläufigen Reisepässen werden nach Jakarta weitergeleitet und dort bearbeitet, so dass sich die Bearbeitungszeit um ca. eine Woche verlängert. Hierfür fallen zusätzliche Kosten an.
- Im Notfall kann ein Reiseausweis i.d.R. innerhalb weniger Werktage ausgestellt werden.
- Kreditkartenzahlung ist nicht möglich.
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Das Auswärtige Amt verwendet zur Ausstellung eines Passes, Passersatzes oder Personalauswei-ses Ihre personenbezogenen Daten. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen. Um Sie über die Datenver-arbeitung aufzuklären und unserer Informationspflicht gemäß Art. 13 DSGVO nachzukommen, informieren wir Sie wie folgt:
- 1. Verantwortlicher für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten gemäß Arti-kel 4 Nr. 7 DSGVO:
Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Telefon: 030 18-17-0
Bürgerservice: 030 18-17-2000
Telefax: 030-17-3402
Website: www.auswaertiges-amt.de
Kontaktformular: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt - Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten des Auswärtigen Amts:
Datenschutzbeauftragter des Auswärtigen Amts
10117 Berlin
Telefon: 030 18-17-7099
Telefax: 030-17-5 7099
Kontaktformular: https://www.auswaertiges-amt.de/de/service/buergerservice-faq-kontakt - Im Ausland können Sie sich auch an die Datenschutz-Ansprechperson Ihrer Auslandsver-tretung wenden. Sie erreichen die Datenschutz-Ansprechperson der Deutschen Botschaft Jakarta unter:
Frau Verena Frick, Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Jakarta, Jl. M. H. Tham-rin No. 1, Jakarta 10310, Indonesien, E-Mail: info@jaka.diplo.de - Ihre personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Ausstellung der Pässe, der Fest-stellung ihrer Echtheit, zur Identitätsfeststellung des Pass-/Ausweisinhabers und zur Durchführung des PassG bzw. PAuswG verarbeitet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung sind §§ 4 und 6 Abs. 2 PassG sowie §§ 5, 9 Abs. 2 PAuswG.
- Die bei der Antragstellung gespeicherten Fingerabdrücke werden gem. § 16 Abs. 2 PassG/§ 26 Abs. 2 PauswG spätestens nach Aushändigung oder Übersendung des Doku-ments an Sie gelöscht. Ihre personenbezogenen Daten werden gem. § 21 Abs. 4 PassG/§ 23 Abs. 4 PauswG höchstens bis zu dreißig Jahre nach dem Ablauf der Gültigkeit des Do-kuments, auf das sie sich beziehen, gespeichert.
- Im Rahmen der Datenverarbeitung werden Ihre personenbezogenen Daten im Falle der Ausstellung eines Reisepasses oder Personalausweises an den Dokumentenhersteller zum Zweck der Herstellung des Passes weitergegeben. Die Pass-/Personalausweisbehörde darf gem. §§ 22 PassG/§ 24 PauswG Daten aus dem Passregis-ter an andere öffentliche Stellen übermitteln, soweit dies zur Erfüllung in der Zuständig-keit des Empfängers liegender Aufgaben erforderlich ist.
- Sie haben als betroffene Person bei Vorliegen der Voraussetzungen folgende Rechte:
- Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO),
- Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO),
- Recht auf Löschung (Artikel 17 DSGVO)
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO)
- Recht auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DSGVO),
- Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Artikel 21 DSGVO). - Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verar-beitung Ihrer personenbezogenen Daten zu beschweren. Die für das Auswärtige Amt zu-ständige Aufsichtsbehörde ist: Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die In-formationsfreiheit (BfDI)
Haben Sie noch Fragen?
- Zusätzliche Informationen finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amts.
- Wir stehen Ihnen gern zur Verfügung – melden Sie sich bei uns!
Deutsche Botschaft Jakarta
E-Mail: konsulat@jaka.diplo.de
Deutscher Honorarkonsul Sanur
E-Mail: sanur@hk-diplo.de
Gebühren (ohne Gewähr)
Reisepass über 24 J. | 32 Seiten | 48 Seiten | Express 32 S. | Express 48 S. |
als zuständige Behörde | € 101,00 | € 123,00 | € 133,00 | € 155,00 |
als unzuständige Behörde | € 171,00 | € 193,00 | € 203,00 | € 225,00 |
Reisepass unter 24 J. | 32 Seiten | 48 Seiten | Express 32 S. | Express 48 S. |
als zuständige Behörde | € 68,50 | € 90,50 | € 100,50 | € 122,50 |
als unzuständige Behörde | € 106,00 | € 128,00 | € 138,00 | € 160,00 |
vorläufiger Reisepass | Normale Dienstzeit | Bereitschaftsdienst |
als zuständige Behörde | € 70,00 | € 96,00 |
als unzuständige Behörde | € 96,00 | € 122,00 |
Reiseausweis zur Rückkehr | Normale Dienstzeit | Bereitschaftsdienst |
als zuständige Behörde | € 52,00 | € 60,00 |
als unzuständige Behörde | € 52,00 | € 60,00 |
Personalausweis über 24 J. | Normale Dienstzeit | Bereitschaftsdienst |
als zuständige Behörde | € 68,00 | € 81,00 |
als unzuständige Behörde | € 81,00 | € 94,00 |
Personalausweis unter 24 J. | Normale Dienstzeit | Bereitschaftsdienst |
als zuständige Behörde | € 52,80 | € 65,80 |
als unzuständige Behörde | € 65,80 | € 78,80 |
Zahlungsweisen | Barzahlung | Kreditkartenzahlung in Euro |
Botschaft Jakarta | ✔ | ✔ |
Honorarkonsul Sanur | ✔ | ✗ |
Annahme von Anträgen | Reisepass | Personalausweis |
Botschaft Jakarta | ✔ | ✔ |
Honorarkonsul Sanur | ✔ | ✗ |
Alle Angaben in diesem Merkblatt beruhen auf Erkenntnissen und Einschätzungen der Botschaft im Zeitpunkt der Textabfassung. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit kann, insbesondere wegen zwischen zeitlich eingetretener Veränderungen, jedoch keine Gewähr übernommen werden.