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Familienangelegenheiten

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Familienangelegenheiten, © www.colourbox.com

22.08.2022 - Artikel

Hier finden Sie Informationen und Merkblätter, die speziell für deutsche Staatsangehörige in Indonesien und auch für indonesische Staatsangehörige in Deutschland wichtig sind.

Ehe

Hat ein Deutscher in Indonesien die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag in einem deutschen Eheregister beurkundet werden.

Eheschließung in Indonesien/Eheschließung in Deutschland

Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses

Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister

Beurkundung einer Auslandseheschließung in Deutschland gem. § 34 PStG

Informationen zum deutschen Namensrecht

Erklärung über die nachträgliche Rechtswahl und Bestimmung der Namensführung in der Ehe

Einseitige Erklärung zur Namensführung in der Ehe

Geburt und Namensgebung

Im Falle der Geburt eines deutschen Kindes in Indonesien besteht die Möglichkeit, mittels einer Geburtsanzeige eine deutsche Geburtsurkunde zu beantragen. Hiervon unabhängig ist zu beachten, dass die indonesische Geburtsurkunde unter Vorlage des Geburtsscheins des Krankenhauses innerhalb weniger Tage nach der Geburt beim indonesischen Standesamt zu beantragen ist.

Ebenfalls innerhalb einer bestimmten Frist ist der neue deutsche Staatsbürger bei den Einwanderungsbehörden (Imigrasi) anzumelden. Im Rahmen der Beantragung eines Reisepasses für das Kind kann eine Namenserklärung notwendig werden, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen.

Geburtsanzeige und Geburtsurkunde

Formular Geburtsanzeige

Ausfüll- und Übersetzungshilfe Geburtsanzeige

Merkblatt zum Namensrecht

Erklärung zur Namensführung minderjähriger Kinder allgemein (§§ 1617, 1617 a, 1617 b, 1617 c BGB, Art. 10 (3) EGBGB)

Erklärung zur Namensführung eines Kindes (Sonderfall Namenserteilung gemäß § 1618 BGB)

Erklärung über die Angleichung einer Namensführung an das deutsche Recht (Art. 47 EGBGB und § 94 BVFG)

Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung

Informationen zur Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung können bei der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft erfragt werden.

Scheidung und Unterhalt

Nach einer in Indonesien erfolgten Scheidung ist es für den deutschen Partner vor einer eventuellen Neuverheiratung im Hinblick auf das dann erforderliche Ehefähigkeitszeugnis notwendig, die offizielle Anerkennung der ausländischen Entscheidung bei der in Deutschland zuständigen Justizverwaltung zu beantragen.

Internationales Scheidungsrecht

Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen nach § 107 FamFG

Auslandsadoption

Bundeszentralstelle für Auslandsadoption beim Bundesamt für Justiz

Kindesentziehung

Informationen des Auswärtigen Amts zur Kindesentziehung

Todesfall

Sterberegister

Merkblatt für deutsche Standesämter zu personenstandsrechtlichen Besonderheiten in Indonesien

Die Botschaft Jakarta erhält zahlreiche Anfragen deutscher Standesämter zu verschiedensten personenstandsrechtlichen Aspekten in Indonesien. Das folgende Merkblatt gibt die wichtigsten Punkte in komprimierter Form wider.

Merkblatt

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