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Familienangelegenheiten
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Hier finden Sie Informationen und Merkblätter, die speziell für deutsche Staatsangehörige in Indonesien und auch für indonesische Staatsangehörige in Deutschland wichtig sind.
Ehe
Hat ein Deutscher in Indonesien die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag in einem deutschen Eheregister beurkundet werden.
Eheschließung in Indonesien/Eheschließung in Deutschland
Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Antrag auf Beurkundung einer Auslandseheschließung im Eheregister
Beurkundung einer Auslandseheschließung in Deutschland gem. § 34 PStG
Informationen zum deutschen Namensrecht
Erklärung über die nachträgliche Rechtswahl und Bestimmung der Namensführung in der Ehe
Einseitige Erklärung zur Namensführung in der Ehe
Geburt und Namensgebung
Im Falle der Geburt eines deutschen Kindes in Indonesien besteht die Möglichkeit, mittels einer Geburtsanzeige eine deutsche Geburtsurkunde zu beantragen. Hiervon unabhängig ist zu beachten, dass die indonesische Geburtsurkunde unter Vorlage des Geburtsscheins des Krankenhauses innerhalb weniger Tage nach der Geburt beim indonesischen Standesamt zu beantragen ist.
Ebenfalls innerhalb einer bestimmten Frist ist der neue deutsche Staatsbürger bei den Einwanderungsbehörden (Imigrasi) anzumelden. Im Rahmen der Beantragung eines Reisepasses für das Kind kann eine Namenserklärung notwendig werden, wenn die Eltern keinen gemeinsamen Ehenamen führen.
Geburtsanzeige und Geburtsurkunde
Ausfüll- und Übersetzungshilfe Geburtsanzeige
Erklärung zur Namensführung eines Kindes (Sonderfall Namenserteilung gemäß § 1618 BGB)
Vaterschaftsanerkennung und Sorgeerklärung
Informationen zur Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung und ggf. Sorgeerklärung können bei der Rechts- und Konsularabteilung der Botschaft erfragt werden.
Scheidung und Unterhalt
Nach einer in Indonesien erfolgten Scheidung ist es für den deutschen Partner vor einer eventuellen Neuverheiratung im Hinblick auf das dann erforderliche Ehefähigkeitszeugnis notwendig, die offizielle Anerkennung der ausländischen Entscheidung bei der in Deutschland zuständigen Justizverwaltung zu beantragen.
Internationales Scheidungsrecht
Antrag auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen nach § 107 FamFG
Auslandsadoption
Bundeszentralstelle für Auslandsadoption beim Bundesamt für Justiz
Kindesentziehung
Informationen des Auswärtigen Amts zur Kindesentziehung
Todesfall
Merkblatt für deutsche Standesämter zu personenstandsrechtlichen Besonderheiten in Indonesien
Die Botschaft Jakarta erhält zahlreiche Anfragen deutscher Standesämter zu verschiedensten personenstandsrechtlichen Aspekten in Indonesien. Das folgende Merkblatt gibt die wichtigsten Punkte in komprimierter Form wider.