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Nationales Visum - Kurzfristig kontingentierte Beschäftigung (§ 19 c I AufenthG i.V.m. § 15d BeschV)
Grundsätzliche Hinweise
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Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
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Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen daher eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
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Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
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Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwölf Wochen beanspruchen,
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davon je nach Konstellation jedoch abweichen (insbesondere wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland oder der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist)
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Flugbuchungen sind zur Visumbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
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Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
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Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit von zwölf Wochen ab. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht beantwortet werden.
- Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar/Kreditkarte in Indonesischen Rupiah zu entrichten.
Allgemeine Informationen
Zum Ausgleich von kurzfristigen, saisonalen Spitzen können deutsche Arbeitgeber auch Mitarbeiter aus dem Ausland, unabhängig von der Qualifizierung der Beschäftigung, für einen begrenzen Zeitraum einstellen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat hierzu jährlich ein am Bedarf orientierte Zulassungszahl (weltweites Kontingent) festgelegt. Die Festlegung kann sich insbesondere auf bestimmte Wirtschaftszweige oder Berufsgruppen beziehen oder diese ausschließen. Die Bundesagentur für Arbeit kann die Festlegung entsprechend des arbeitsmarktlichen Bedarfs jederzeit ändern.
Sie können im Rahmen dieses Aufenthaltszwecks maximal acht Monate innerhalb eines Zeitraums von zwölf Monaten in Deutschland leben und arbeiten.
Beachten Sie, dass es sich hier um einen vorübergehenden Aufenthaltszweck handelt. Ein Familiennachzug oder Verlängerung des Aufenthalts im Inland ist grundsätzlich nicht möglich.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag als ein vollständiges Set (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben
⬜ Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG sowie nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG und nach § 82 Abs. 1 Satz 6 AufenthG vollständig ausgefüllt und unterschrieben Erklärung zum Fachkräfteverfahren
⬜ Ggf. eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben.
⬜ Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. drei (3) komplett freien Seiten, in der Regel noch 15 Monate gültig)
⬜ Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
⬜ Geburtsurkunde. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein. Bei Urkunden aus anderen ausländischen Staaten ist eine Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille) und eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Original + 1 Kopie. Sollte sich Ihr Name in der Geburtsurkunde und dem aktuellen Reisepass unterscheiden müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen (z.B. „Endorsement“ des Namen im indonesischen Reisepass oder Gerichtsurteil mit Apostille aus der sich die Namensänderung ergibt, etc.)
⬜ Lebenslauf - im Original
⬜ Vorabzustimmung der Bundesagentur für Arbeit (ZAV) – in Kopie
⬜ Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ in Kopie
⬜ Bestätigung des Arbeitgebers (in Kopie), dass
- die Beschäftigung gemäß § 3 oder § 5 des Tarifvertragsgesetzes an einen Tarifvertrag
gebunden ist, der die Entlohnung für die angestrebte Tätigkeit regelt
- die regelmäßige, wöchentliche Arbeitszeit mindestens 30 Stunden beträgt
- es sich um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung handelt
- die Beschäftigung zu den geltenden tariflichen Arbeitsbedingungen erfolgt
- die erforderlichen Reisekosten der Hin- und Rückreise getragen werden
- Ausländerinnen und Ausländer aufgrund dieser Vorschrift an höchstens zehn
innerhalb von zwölf Monaten in dem Einsatzbetrieb beschäftigt werden.
⬜ Falls zutreffend: Berufsausübungserlaubnis bei reglementierter Beschäftigung (Original + Kopie)
⬜ Soweit vorhanden: Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, Arbeitsnachweise mit deutscher oder englischer Übersetzung (im Original und mit einer (1) Kopie). Bei ausländischen Abschlüssen ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung erforderlich. Indonesische Abschlüsse müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.
Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes
Eine Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumsverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumsverfahrens. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.