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Schengen-Visa

17.11.2024 - Artikel

Für kurzfristigen Aufenthalt bis maximal 90 Tage

Schengen Visum
Schengen Visum © colourbox

Das Schengenvisum berechtigt zu Aufenthalten für touristische Zwecke, für Besuche bei Verwandten und Bekannten, Geschäftsreisen, Messebesuche und anderen Zwecken ohne Erwerbstätigkeit von maximal 90 Tagen je 180 Tage im Schengenraum. Sollten Sie ein deutsches Schengenvisum mit einer längerfristigen Gültigkeit beantragen wollen, die über den Zeitraum der aktuellen Reise hinausgeht, da Sie aus beruflichen oder privaten Gründen regelmäßig nach Deutschland reisen müssen, geben Sie dies bitte ausdrücklich im Antragsformular an und belegen dies anhand geeigneter Nachweise (z.B. Schreiben Ihres Arbeitgebers; Darlegung persönlicher Gründe usw.).

Zum Schengenraum gehören neben Deutschland die folgenden Staaten:

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Kroatien, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn.


Als deutsche Auslandsvertretung sind wir für Ihren Antrag zuständig, wenn

  • - Ihr Wohnsitz in Indonesien liegt

UND

  • - Ihr Reiseziel in Deutschland liegt

ODER

  • - Ihr Hauptreiseziel im Hinblick auf Dauer oder Zweck des Aufenthalts in Deutschland liegt

ODER

  • - bei mehreren nach Dauer und Zweck gleichwertigen Reisezielen Ihre erste Einreise ins Schengengebiet nach Deutschland erfolgen wird
  • Bitte prüfen Sie, welcher Schengenstaat für die Visumerteilung zuständig ist!

Die Erschleichung eines Schengenvisums bei einer unzuständigen Vertretung durch unwahre Angaben kann zur Zurückweisung bei der Einreise führen und strafrechtlich verfolgt werden.

Die Botschaft Jakarta nimmt auch in Vertretung Schengenvisumanträge für Lettland als Hauptreiseziel an.

Vorabinformation

Die Botschaft in Jakarta hat das Antragsverfahren für Schengen-Visa mit Hauptreiseziel Deutschland (bzw. Ersteinreiseziel Deutschland bei gleich langen Aufenthalten in anderen Schengen-Mitgliedsstaaten) sowie für die Beantragung von Schengen-Visa für Lettland an die Firma VFS Global in Indonesien ausgelagert.

Die voraussichtliche Bearbeitungsdauer beträgt ca. 15 Tage, ab Eingang des Antrages bei der Botschaft. Bitte sehen Sie daher von Sachstandanfragen innerhalb der Standardbearbeitungsdauer – welche im Einzelfall, insbesondere wenn weitere Prüfungen notwendig sind, bis zu 45 Tage beanspruchen kann – ab. Bitte berücksichtigen Sie, dass nach Abschluss des Visumverfahrens eine mehrtägige Kurierlaufzeit zur Rückgabe des Passes hinzukommt.

Bitte wenden Sie sich für die Terminvergabe dazu direkt an die Firma VFS Global.

Vorteile der Antragstellung im Visa-Antragszentrum:

•keine langen Wartezeiten zwischen Termineinholung und Antragstellung

•Antragstellung durch Bevollmächtigten möglich (außer im Falle der Erforderlichkeit der Erfassung biometrischer Daten)

•Passversand direkt nach Hause

•Bearbeitungsstand jederzeit online einsehbar; zusätzliche SMS Updates können vereinbart werden

Die Inanspruchnahme der Dienstleistungen der Firma VFS Global ist freiwillig; die hierfür entstehenden Kosten werden direkt bei Vorsprache an die Firma VFS Global bezahlt. Unabhängig davon ist ebenfalls bei der Vorsprache bei VFS Global weiterhin die Gebühr für ein Schengenvisum in Höhe von 80,00 EUR (reduziert 40,00 EUR für Antragstellende unter 12 Jahren) in Indonesischen Rupiah zu entrichten, die von der Firma VFS Global an die Botschaft weitergeleitet wird.

Die Dienstleistungsgebühren der Firma VFS Global betragen wie folgt:

• Informationen zu Visa - kostenlos

• Terminvergabe für Vorsprache bei VFS für Schengen-Visa - kostenlos

• Biometrieerfassung inkl. Fotoscannen und Fingerabdruckabnahme - Servicegebühr

• SMS Status Report, Track & Trace (per SMS, per Telefon) - Freiwilliger, kostenpflichtiger Zusatzservice

• Ausfüllservice/Form-fill-in Assistance - Freiwilliger, kostenpflichtiger Zusatzservice

• Abschluss von Reisekrankenversicherungen - Freiwilliger, kostenpflichtiger Zusatzservice

• Erstellung von Fotokopien - Freiwilliger, kostenpflichtiger Zusatzservice

• 4 biometrische Passbilder - Freiwilliger, kostenpflichtiger Zusatzservice

• Premium Lounge/VIP Service - Freiwilliger, kostenpflichtiger Zusatzservice

• Druckkosten pro Blatt - Freiwilliger, kostenpflichtiger Zusatzservice

Ausgenommen davon sind ausschließlich:

Diplomatenpassinhabende können grundsätzlich direkt und nach vorheriger Terminvereinbarung zeitnah bei der Botschaft Jakarta einen Antrag einreichen. Bitte setzen Sie sich mit der Visastelle per E-Mail in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren.

Die Botschaft möchte darauf hinweisen, dass alle anderen Anträge für einen kurzfristigen Aufenthalt (z.B. Ehepartner bzw. Kinder von deutschen Staatsangehörigen bzw. von EU-Staatsangehörigen, Geschäftsreisende, .. ) einen Antrag bei VFS Global einreichen müssen. Es ist nicht möglich den Antrag bei der Botschaft direkt einzureichen.

Praktische Hinweise für Ihre Visumantragstellung:

Antrag vorbereiten

Zur besseren Vorbereitung empfehlen wir Ihnen, sich im Rahmen der Antragsvorbereitung mit unseren FAQ vertraut zu machen. Wir hoffen, dass die Zusammenstellung der häufigsten Fragen/Antworten bei der Vorbereitung für das Visumsverfahren hilft, mögliche Unklarheiten auszuräumen.

Bereiten Sie Ihren Antrag in folgenden Schritten vor:

Befreiung vom persönlichen Erscheinen zur Antragstellung
Wenn Ihre Fingerabdrücke innerhalb der letzten 59 Monate für einen Schengen-Visumantrag gescannt wurden, können Sie Ihren Antrag durch einen Bevollmächtigten bei VFS Global lassen – egal, ob die Fingerabdrücke bei der Deutschen Botschaft in Jakarta, bei einer anderen deutschen Vertretung weltweit, oder bei der Vertretung eines anderen Schengen-Mitgliedsstaats gescannt wurden. Bitte beachten Sie aber, dass dennoch ein Termin benötigt wird.

Es kann vorkommen, dass die im System gespeicherten Fingerabdrücke z.B. wegen mangelhafter Qualität oder technischer Probleme nicht für den neuen Antrag verwendbar sind und wir Sie daher erneut zur Abnahme der Fingerabdrücke auffordern müssen.

Außerdem kann es vorkommen, dass wir Fragen im persönlichen Gespräch mit Ihnen klären möchten und Sie daher zur persönlichen Vorsprache einladen.

​​​​​​​Achtung: Unseriöse Visa-Agenturen!
Unsere Auslandsvertretung arbeitet nicht mit Vermittlern oder Agenturen zusammen. Für das Verfahren ist ausschließlich die von der Botschaft erhobene Visagebühr fällig. Die Ausgabe von visierten Pässen, Antragsformularen oder Merkblättern sind kostenlos.

Wichtiger Hinweis:
Bitte übersenden Sie der Visastelle unaufgefordert keinerlei Unterlagen. Diese Unterlagen können hier nicht aufgehoben und/oder zugeordnet werden. Bitte bringen Sie vollständige Unterlagen immer direkt zum Termin mit.

Antrag stellen

Um Ihren Antrag zu stellen, erscheinen Sie bitte persönlich zu Ihrem Termin bei VFS. Bei diesem Termin geben Sie Ihre vollständigen Antragsunterlagen ab, zahlen die Gebühr und beantworten Fragen zur geplanten Reise. Außerdem werden Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke erfasst.

Während der Bearbeitung

Die Botschaft prüft und entscheidet über Ihren Antrag. In der Regel dauert das bis zu 15 Tagen. Bitte sehen Sie daher von Sachstandanfragen innerhalb der Standardbearbeitungsdauer – welche im Einzelfall, insbesondere wenn weitere Prüfungen notwendig sind, bis zu 45 Tage beanspruchen kann – ab. Falls weitere Unterlagen nachgefordert werden müssen, kann die Bearbeitung auch länger dauern. Bitte haben Sie Verständnis, dass Fragen nach dem Bearbeitungsstand während dieser Bearbeitungszeit grundsätzlich nicht beantwortet werden können. Danach gilt: Es können nur Anfragen des Antragstellers selbst, seines gesetzlichen Vertreters oder eines schriftlich Bevollmächtigten beantwortet werden.

Telefonische Auskunft

Für den Fall, dass Sie weitere Unterlagen einreichen sollen oder Rückfragen bestehen, wendet sich VFS Global direkt an Sie.

Bitte sehen Sie daher von Sachstandanfragen innerhalb der Standardbearbeitungsdauer – welche im Einzelfall, insbesondere wenn weitere Prüfungen notwendig sind, bis zu 45 Tage beanspruchen kann – ab.

Aus Gründen des Datenschutzes kann keine telefonische Auskunft über den Sachstand gegeben werden.

Rückgabe des Passes

Sobald über Ihren Visumantrag entschieden wurde, können Sie Ihren Pass wieder durch VFS zurück erhalten.

Falls Ihr Visumantrag abgelehnt wurde, nennen wir Ihnen die Gründe im Ablehnungsbescheid, der Ihnen zusammen mit Ihrem Pass ausgehändigt wird. Sie können jederzeit einen neuen Antrag mit vollständigen, aussagekräftigen und überprüfbaren Unterlagen stellen.

Visum erteilt - wie geht es weiter?

Bitte beachten Sie die Daten auf dem Visum!

Kontrollieren Sie bitte die Daten auf dem Visum sofort nach Erhalt. Fehler sollten Sie uns bitte sofort mitteilen, damit wir Ihnen ein neues Visum ausstellen können. Die Botschaft kann nicht haftbar gemacht werden, wenn unvollständige oder falsche Daten im Visumetikett zu einer Reiseverzögerung führen.

Ihr Visum weist Ihren vollständigen Namen, Ihre Passnummer und Ihr Foto aus. Angegeben ist die Gültigkeitsdauer des Visums. Das ist die Zeitspanne, in der Ihre Reise stattfinden kann. Außerdem ist die Anzahl der Aufenthaltstage zu sehen. Das ist die Anzahl der Tage, die Sie sich maximal während des Gültigkeitszeitraums im Schengen-Raum aufhalten dürfen.

GÜLTIG FÜR SCHENGENER STAATEN

(das gesamte Schengen-Gebiet, s. Seite 1)

VOM [erste Einreise frühestens am ...]

BIS [letzte ausreise spätestens am ...]

ART DES VISUMS A (nur Flughafentransit)

C (Aufenthalte)

ANZAHL DER EINREISEN 1 (eine)

2 (zwei)

MULT (mehrfache Einreisen)

DAUER DES AUFENTHALTS (maximale Gesamtaufenthaltsdauer in Tagen, Einreise- und Ausreisetag zählen jeweils als 1 Tag)

Schengen Visa
Schengen Visa © Botschaft Jakarta

Kurzzeitvisum
Einreise möglich ab 11.05.2014
Letzte Ausreise am 18.05.2014
Aufenthalte insgesamt 08 Tage

Halbjahresvisum
Einreise möglich ab 20.05.2014
Letzte Ausreise am 19.11.2014
Aufenthalte insgesamt 90 Tage

Jahresvisum
Einreise möglich ab 13.05.2014
Letzte Ausreise am 12.05.2015

Jahresvisa und Mehrjahresvisa ermöglichen Aufenthalte von 90 Tagen innerhalb eines 180-Tage-Zeitraums.

Die Erteilung eines Schengen-Visums begründet keinen Anspruch auf Einreise. Die endgültige Entscheidung erfolgt bei Einreisekontrolle in das Schengen-Gebiet durch die Grenzpolizei. Es ist möglich, dass die Grenzpolizei Sie bei Einreise neben Ihrem Pass mit dem gültigen Visum auch um Vorlage von Unterlagen bittet, die Auskunft über Ihre finanziellen Mittel, die Dauer und den Zweck des Aufenthaltes sowie den Krankenversicherungsschutz geben. Sie sollten daher einen Satz Ihrer Visumunterlagen (u. a. Einladung aus Deutschland, Hotelreservierung, Reisekrankenversicherung) auf die Reise mitnehmen.

Beschwerdeverfahren

Antragsteller von Schengen-Visa können Beschwerden über das Verhalten des Konsulatspersonals, des externen Dienstleistungserbringers VFS Global oder den Prozess der Visumantragstellung über das nachfolgende Kontaktformular einreichen.

Wichtiger Hinweis: Über das Beschwerde-Kontaktformular können keine Rechtsbehelfe gegen Entscheidungen zur Verweigerung, Annullierung oder Aufhebung eines Visumsd.h. insbesondere keine Remonstrationen – eingelegt werden.

Bitte beachten Sie dabei, dass Beschwerden nur in deutscher oder englischer Sprache eingereicht werden können; Beschwerden in anderen Sprachen als Deutsch oder Englisch können wir nicht nachgehen.

Bitte geben Sie im Kontaktformular - Kontaktformular im Feld „Betreff“ eine der drei folgenden Varianten ein:

a. Beschwerde über Verhalten des Konsulatspersonals

b. Beschwerde über Verhalten des externen Dienstleistungserbringers VFS Global

c. Beschwerde über den Prozess der Visumantragstellung

Wir werden Ihrer Beschwerde nach deren Eingang bei uns nachgehen.

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