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Nationales Visum - Visum zur Berufsausbildung (§ 16a AufenthG)

22.08.2023 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
  • Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumsverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwölf Wochen beanspruchen, davon je nach Konstellation jedoch abweichen (insbesondere wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland oder der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist)
  • Flugbuchungen sind zur Visumbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit von zwölf Wochen ab. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar in Indonesischen Rupiah zu entrichten.

Allgemeine Informationen

Sie können in Deutschland eine Berufsausbildung machen, wenn Sie einen Ausbildungsplatz in einem Betrieb haben und Deutschkenntnisse (bei qualifizierter Berufsausbildung B1) besitzen.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf der Website www.Make-it-in-Germany.com.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag als ein vollständiges Set (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.


Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG und Kontaktaufnahme per E-Mail, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Erklärung zum Fachkräfteverfahren

Ggf. eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben, sofern Sie nicht selber kontaktiert werden möchten.

Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. drei (3) komplett freien Seiten, in der Regel noch 15 Monate gültig)

Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

Motivationsschreiben im Original mit einer (1) Kopie

Lebenslauf eine (1) Kopie

Von Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in unterschriebener Ausbildungsvertrag auf Deutsch (ggf. mit IHK-/Handwerkskammer-Anerkennung) eine (1) Kopie

Sofern Kost (Verpflegung) und Logis (Unterkunft) durch den Arbeitgeber kostenfrei bereitgestellt werden, eine entsprechende Bestätigung (eine (1) Kopie)

Eine (1) Kopie des Ausbildungsplans

Anerkanntes Sprachzertifikat auf dem Niveau B1 im Original mit zwei (2) Kopien
(Goethe-Institut, Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD), ECL, TestDaF-Institut e.V. sowie telc GmbH) für qualifizierte Berufsausbildungen. Ein Sprachzertifikat darf bei Visumbeantragung nicht älter als 1 Jahr sein. Sind einzelne Module wiederholt worden, gilt das Datum des ältesten bestandenen Moduls. Module können bei unterschiedlichen Anbietern abgelegt werden, sofern es sich bei allen Anbietern der unterschiedlichen Module um anerkannte Anbieter handelt.

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
Finanzierung:
Finanzierungsnachweis von mindestens 771 € netto/ 927 € brutto pro Monat für das erste Jahr. Falls zunächst ein ausbildungsvorbereitender Deutschkurs ohne Lohnzahlung absolviert wird oder das Azubi-Gehalt niedriger liegen sollte, muss der monatliche Fehlbetrag gesondert nachgewiesen werden, bspw. durch ein Sperrkonto.

Ggf. bereits erteilte Zustimmung zur Arbeitsaufnahme durch die Bundesagentur für Arbeit (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung/ ZAV) (1 Kopie)
Hinweis: Deutsche Arbeitgeber haben die Möglichkeit, mit dem Ausbildungsvertrag bereits vorab die zur Visumerteilung erforderliche Zustimmung bei der Bundesagentur für Arbeit/ ZAV zu beantragen. Wird diese bereits im Visumverfahren vorgelegt, verkürzen sich die Bearbeitungszeiten in der Visastelle ggf. deutlich.

Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes

Eine sog. Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumsverfahrens. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.






Optional: PDF zum Download

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