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Nationales Visum - Eheschließung mit Wohnsitznahme

14.02.2024 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
  • Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen daher eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwölf Wochen beanspruchen,
  • davon je nach Konstellation jedoch abweichen (insbesondere wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland oder der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist)
  • Flugbuchungen sind zur Visumbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit von zwölf Wochen ab. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar in Indonesischen Rupiah zu entrichten.

Allgemeine Informationen

Ein Visum zur Eheschließung in Deutschland soll erst beantragt werden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für die Eheschließung vorliegen.
Die Konsularabteilung der Botschaft berät Sie über die Besonderheiten, die bei der Urkundenbeschaffung in Indonesien zu beachten sind.

Die Visumerteilung bedarf der vorherigen Zustimmung durch die örtliche zuständige Ausländerbehörde in Deutschland. Diese Zustimmung wird durch die Botschaft eingeholt.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag als ein vollständiges Set (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.

Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG und Kontaktaufnahme per E-Mail vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Ggf. eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. drei (3) komplett freien Seiten, mindestens 6 Monate, vorzugsweise 15 Monate gültig)

Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

Eine (1) einfache Kopie des Reisepasses oder Vorder- und Rückseite des Personalausweises des Verlobten;
sowie Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland bei Nachzug zu Ausländern

Meldebescheinigung (1 Kopie) des Verlobten/der Verlobten in Deutschland, bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate.
Ist noch kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden:
Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Ähnliches mit Angabe der zukünftigen Wohnadresse. Nach der Adresse bestimmt sich die für den Antrag zuständige Ausländerbehörde, die auch nach Einreise den Aufenthaltstitel ausstellt.

Anmeldung zur Eheschließung gem. 13 Abs. 4 PStG (eine einfache Kopie)
Die Bescheinigung muss den Vermerk des Standesbeamten enthalten, dass die Voraussetzungen für die Eheschließung erfüllt sind. Die Bescheinigung kann in der Regel erst ausgestellt werden, wenn das zuständige Oberlandesgericht der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses zugestimmt hat.

Scheidungsurkunde / Scheidungsurteil (sofern zutreffend) im Original + 1 Kopie. Bei ausländischen Personenstandsurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (legalisiert bis Mai 2022 oder Apostille seit Juni 2022) enthalten und übersetzt sein.

Verpflichtungserklärung, nicht älter als sechs Monate, mit dem Vermerk einer nachgewiesenen Bonität (Original + 1 Kopie).
Die Verpflichtungserklärung stellt die örtlich zuständige Ausländerbehörde aus. Sollte die Ausländerbehörde nachweislich die Verpflichtungserklärung erst im Visumsverfahren ausstellen, ist eine formlose Einladung mit Zusicherung der Kostenübernahme des Verlobten/der Verlobten in Deutschland notwendig.

Anerkanntes Sprachzertifikat (z.B. Goethe-Institut, Österreichisches Sprachdiplom, Telc)
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1 . Bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate.

Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes

Eine Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumsverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumsverfahrens. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.

Optional: PDF zum Download

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