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Nationales Visum - Nachzug minderjähriger Kinder (§ 32 AufenthG)

28.11.2023 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
  • Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen daher eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwölf Wochen beanspruchen,
  • davon je nach Konstellation jedoch abweichen (insbesondere wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland oder der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist)
  • Flugbuchungen sind zur Visumbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit von zwölf Wochen ab. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 37,50,- EUR und ist in bar in Indonesischen Rupiah zu entrichten.

Allgemeine Informationen

Minderjährige (jünger als 18 Jahre), ledige Kinder von in Deutschland lebenden Ausländern können ein Visum zum Kindernachzug beantragen.

Wenn das minderjährige Kind nach dem vollendeten 16. Lebensjahr nicht gemeinsam mit den

Sorgeberechtigten oder dem allein Sorgeberechtigten nach Deutschland ausreist, muss das Kind grundsätzlich die deutsche Sprache auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen beherrschen oder es muss gewährleistet erscheinen, dass sich das Kind auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann. Ausnahmen gelten bei Eltern mit humanitären Aufenthaltstiteln und hochqualifizierten Eltern, die Inhaber bestimmter Aufenthaltstitel sind.

Die Visumerteilung bedarf der Zustimmung durch die örtlich zuständige
Ausländerbehörde im Rahmen des Visumverfahrens.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag als ein vollständiges Set (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.


Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG und Kontaktaufnahme per E-Mail, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Ggf. eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben; sofern Sie nicht selber kontaktiert werden möchten.

Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. drei (3) komplett freien Seiten, mindestens 6 Monate, vorzugsweise 15 Monate gültig.)

Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

Eine (1) einfache Kopie des Reisepasses der Eltern
sowie Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland

Meldebescheinigung (1 Kopie) des Elternteils in Deutschland, bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate.
Ist noch kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden:
Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Ähnliches mit Angabe der zukünftigen Wohnadresse. Nach der Adresse bestimmt sich die für den Antrag zuständige Ausländerbehörde, die auch nach Einreise den Aufenthaltstitel ausstellt.

Geburtsurkunde des Kindes (Original mit einer Kopie)
Bei ausländischen Geburtsurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (legalisiert bis Mai 2022 oder Apostille seit Juni 2022) enthalten und übersetzt sein.

Heiratsurkunde der Eltern bei gemeinsamer Übersiedlung (Original mit einer Kopie)
Bei ausländischen Heiratsurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (legalisiert bis Mai 2022 oder Apostille seit Juni 2022) enthalten und übersetzt sein.
oder
Alleiniger Sorgerechtsnachweis (Original mit einer Kopie)
Sterbeurkunde des anderen Elternteils oder gerichtliche Sorgerechtentscheidung (Übertragung des alleinigen Sorgerechts nach Scheidung oder Sorgerechtsentzug). Bei ausländischen Sterbeurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (legalisiert bis Mai 2022 oder Apostille seit Juni 2022) enthalten und übersetzt sein.
oder
Gemeinsames Sorgerecht bei Nachzug zu einem Elternteil, auch wenn ein gerichtlicher Entzug des Sorgerechts nicht möglich ist. (Original mit einer Kopie)
Einverständniserklärung, des in Indonesien verbleibenden, ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils zur Übersiedlung des Kindes nach Deutschland und formlose, schriftliche Erklärung des in Deutschland lebenden Elternteils zur familiären Situation des Kindes und zur Motivation für eine Übersiedlung nach Deutschland

Anerkanntes Sprachzertifikat im Original mit einer (1) Kopie
(z.B. Goethe-Institut, ECL, Österreichisches Sprachdiplom, telc)
Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau C1. Bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate. Nur vorzulegen, sofern das Kind älter mindestens 16 Jahre alt ist und nicht mit dem sorgeberechtigten Elternteil gemeinsam nach Deutschland übersiedelt.

Im Falle von adoptierten Kindern (Original sowie eine Kopie)
Adoptionsurkunde und Adoptionsurteil Bei ausländischen Adoptionsurkunden/urteilen ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (legalisiert bis Mai 2022 oder Apostille seit Juni 2022) enthalten und übersetzt sein.

sowie

Bescheinigung gem. § 2d Gesetz über Wirkungen der Annahme als Kind nach ausländischem Recht (Original sowie eine (1) Kopie)

sowie

Nachweis über die Anhörung des Kindes im Adoptionsverfahren (Original sowie eine (1) Kopie)

Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes

Eine sog. Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumverfahrens.

Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.


Optional: PDF zum Download

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