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Nationales Visum - Fachkräfte mit Berufsausbildung (§ 18a AufenthG)
Grundsätzliche Hinweise
- Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
- Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumsverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
- Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
- Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen, in Einzelfällen auch länger.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
- Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar in Indonesischen Rupiah zu entrichten.
Allgemeine Informationen
Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten Berufsausbildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden, zu der Ihre Qualifikation Sie befähigt.
Bitte beachten Sie, dass es ausländische Hochschulabschlüsse gibt, die in Deutschland als Berufsausbildung gewertet werden.
Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf Link zur make-it-in-germany.com
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag 2 x vollständigen Sets (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.
⬜ Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG und Kontaktaufnahme per E-Mail vollständig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Ggf. zwei (2) Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)
⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten, noch mindestens 1 Jahr gültig)
⬜ Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
⬜ Von Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in unterschriebener Arbeitsvertrag auf Deutsch bzw. vom Arbeitgeber abgegebenes, verbindliches Arbeitsplatzangebot mit notwendigen Angaben zum zukünftigen Vertragsinhalt (Original und mit zwei (2) Kopien)
⬜ Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „“Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis„ zwei (2) Kopien
⬜ Nach Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung im Original und mit zwei (2) Kopien (nur wenn nicht das Gehalt mind. 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung entspricht – 2022: 46.530 € brutto/Jahr)
⬜ Bescheid über die Anerkennung der ausländischen Berufsausbildung: Schriftlicher Anerkennungsbescheid der für die berufliche Anerkennung zuständigen Stelle in Deutschland im Original und mit zwei (2) Kopien
oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z. B. Pflegeberufe; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)
Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit zwei (2) Kopien (z. B. für medizinische Berufe)
Näheres zum Thema Anerkennung unter: Link zur www.anerkennung-in-deutschland.de
⬜ Qualifikationsnachweise z. B. Diplome, Zeugnisse, Arbeitsbuch mit Übersetzung und Nachweis des Abschlusses im Original und mit zwei (2) Kopien Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung erforderlich. Indonesische Abschlüsse müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.
Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes
Eine Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumsverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumsverfahrens. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.