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Nationales Visum - Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (§ 18b AufenthG)

13.03.2024 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
  • Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumsverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwölf Wochen beanspruchen, davon je nach Konstellation jedoch abweichen (insbesondere wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland oder der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist)
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit von zwölf Wochen ab. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar in Indonesischen Rupiah zu entrichten.

Allgemeine Informationen

Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten akademischen Ausbildung kann Ihnen ein Aufenthaltstitel zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erteilt werden.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf Link zu make-it-in-germany.com

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag 2 x vollständigen Sets (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.

  • Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG und Kontaktaufnahme per E-Mail vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Erklärung zum Fachkräfteverfahren
  • Ggf. eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. drei (3) komplett freien Seiten, noch 15 Monate gültig)
  • Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis, einer (1) Kopie
  • Nach Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis einer angemessenen Altersversorgung im Original und mit zwei (2) Kopien (nur wenn nicht das Gehalt mind. 55 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung entspricht – 2024: 49.830 € brutto/Jahr)
  • Qualifikationsnachweise: Hochschulabschluss (mit Beiblatt) im Original und mit einer (1) Kopie. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung erforderlich. Indonesische Abschlüsse müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.
  • Nachweise über die Anerkennung des Abschlusses:
    - Ein (1) Ausdruck aus der anabin Datenbankzum Abschluss und zur Hochschule

    oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)

    - Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original mit einer (1) Kopie

    oder (bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z. B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit oder bei der EU-Kommission)

    -
    Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit einer (1) Kopie (z. B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation)

    Näheres zum Thema Anerkennung unter: Link zur www.anerkennung-in-deutschland.de

Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes

Eine Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumsverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumsverfahrens. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.


Optional: PDF zum Download

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