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Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung mit ausgeprägten berufspraktischen Kenntnissen (§ 19c II AufenthG i.V.m. § 6 BeschV)

20.08.2024 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
  • Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen daher eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwölf Wochen beanspruchen, davon je nach Konstellation jedoch abweichen (insbesondere wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland oder der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist)
  • Flugbuchungen sind zur Visumbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit von zwölf Wochen ab. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar/Kreditkarte in Indonesischen Rupiah zu entrichten.

Allgemeine Informationen

Falls Sie keinen in Deutschland anerkannten Abschluss besitzen, dann können Sie dennoch unter bestimmten Voraussetzungen eine Erwerbstätigkeit in der Bundesrepublik ausüben.

Hierbei ist es notwendig, dass eine Einschätzung der bisherigen erfolgten Berufsausbildung bzw. des bisherigen Hochschlusses erfolgt und Sie über eine mehrjährige, qualifizierte Berufserfahrung verfügen sowie einen Arbeitsplatz im Bundesgebiet gefunden haben.

Weitere Informationen zum Leben und Arbeiten in Deutschland finden Sie auf Link zu Link zu make-it-in-germany.com


Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag als ein vollständiges Set (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.

  • Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG sowie nach § 18 Abs. 2 Nr. 4a AufenthG vollständig ausgefüllt und unterschrieben Erklärung zum Fachkräfteverfahren
  • Ggf. eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
  • Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
  • Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. drei (3) komplett freien Seiten, in der Regel noch 15 Monate gültig)
  • Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
  • Geburtsurkunde. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein. Bei Urkunden aus anderen ausländischen Staaten ist eine Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille) und eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Original + 1 Kopie. Sollte sich Ihr Name in der Geburtsurkunde und dem aktuellen Reisepass unterscheiden müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen (z.B.. „Endorsement“ des Namen im indonesischen Reisepass oder Gerichtsurteil mit Apostille aus der sich die Namensänderung ergibt, etc.)
  • Selbst verfasster lückenloser Lebenslauf, insbesondere mit Darstellung der bisherigen Ausbildung und ggf. Berufstätigkeit im Original
  • Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: “Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis im Original; mit Mindestbruttojahresgehalt 40.770,- Euro (in 2024) sofern keine Tarifbindung vorliegt
  • Nachweis Berufsausbildung oder Hochschulabschluss. Bei ausländischen Abschlüssen ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung erforderlich. Indonesische Abschlüsse müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein (Original + 1 Kopie); sofern Sie nicht im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie tätig werden möchten.
  • Bewertung der mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder des Hochschulabschlusses durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) – Kopie oder alternativ im Ausland erworbener, von einer deutschen Auslandshandelskammer erteilter Berufsabschluss mit positivem Prüfungsvermerk des Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) in Kopie ; sofern Sie nicht im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnologie tätig werden möchten.
  • ggfs. Berufsausübungserlaubnis (wenn die geplante Beschäftigung eine solche erfordert) – Original + 1 Kopie
  • Nachweis über eine zweijährige Berufserfahrung innerhalb der letzten fünf Jahre in der gleichen Branche, im Original und 1 Kopie

Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes

Eine Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumverfahrens.

Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.


Optional: PDF zum Download

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