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Nationales Visum für Deutschland
Die folgenden Hinweise gelten für die Beantragung von Nationalen Visa für Deutschland zum Studium, zur Familienzusammenführung oder zur Arbeitsaufnahme, für Au-pair-Beschäftigungen und Freiwilligendienste und andere längerfristige Aufenthalte. Für die Erteilung dieser Aufenthaltstitel muss vor der Einreise ein Nationales Visum beantragt werden.
Terminreservierung!
Bitte bemühen Sie sich baldmöglichst um einen Termin zur Beantragung des Visums.
Die Bearbeitung von Anträgen auf ein Nationales Visum dauert mindestens mehrere Wochen, manchmal bis zu drei Monaten. Bitte zeigen Sie die vom System versandte
Terminbestätigung am Eingang vor.
Diese Terminreservierung ist kostenlos. Für die Bearbeitung des Visumantrags werden – außer der auf Seite 3 genannten Bearbeitungsgebühr – keine weiteren Gebühren erhoben.
Muss der Antragsteller persönlich vorsprechen?
Zur Abnahme von Fingerabdrücken ist eine persönliche Vorsprache der Antragsteller in der Visastelle erforderlich.
Zur Klärung der Identität müssen auch Kinder zum Termin erscheinen und müssen zudem von beiden Eltern bzw. dem gesetzlichen Vertreter vertreten werden.
Die Deutsche Botschaft arbeitet in Visumangelegenheiten weder mit privaten Dienstleistern für die Antragsannahme noch mit anderen Personen zusammen. Autorisierte Auskünfte erteilen ausschließlich die Mitarbeiter der Botschaft. Ausgenommen davon sind lediglich Flusskreuzschifffahrer sowie Bachelor- und Masterstudenten mit unbedingter Zulassung.
Hinweise zum Ablauf der Antragstellung am Tag des Termins bei der Botschaft finden sie hier
Allgemeine Unterlagen
Antrag
Im Internet hier abrufbar
Ein Exemplar ist komplett auszufüllen und vom Antragsteller bzw. dem gesetzlichen Vertre-ter zu unterschreiben!
Angaben nach §§ 54 und 53 AufenthG
⬜ 1 Exemplar
Das Formular Belehrungen – Reiseverlauf ist hier abrufbar.
Kinder unter 18 Jahren benötigen zusätzlich
1. Geburtsurkunde | ⬜ Original | ⬜ 1 Forokopie |
2.
| ⬜ Original | ⬜ 1 Forokopie |
| ⬜ Original | ⬜ 1 Forokopie |
Bei ausländischen Urkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (legalisiert bis Mai 2022 oder Apostille seit Juni 2022) enthalten und übersetzt sein.
Hier finden Sie die Liste der hier bekannten Übersetzer.
Bearbeitungsgebühr *)
- für Erwachsene (ab 18 Jahren) € 70,-
- für Minderjährige € 37,50,-
zahlbar in IDR in bar zum Tageskurs der Botschaft
Die Bearbeitungsgebühr wird mit der Annahme des Antrags fällig und wird auch im Falle einer Ablehnung des Antrags nicht erstattet.
Außer dieser Bearbeitungsgebühr werden für die Bearbeitung des Visumantrags keine weiteren Gebühren erhoben, weder für Formulare, sonstige Unterlagen oder Auskünfte.
Die Legalisation von Urkunden, Unterschriftsbeglaubigungen und andere konsularische Amtshandlungen sind getrennte Vorgänge und gehören nicht zum Visumantrag.
*) In bestimmten Fällen wird das Visum gebührenfrei erteilt.
Weitere Unterlagen
Die weiteren vorzulegenden Unterlagen entnehmen Sie bitte den für die verschiedenen Aufenthaltszwecke erstellten Informationsblättern.
Bearbeitung
Abhängig vom Aufenthaltszweck dauert die Bearbeitung des Antrags mehrere Wochen, in Einzelfällen bis zu drei Monaten. Nationale Visa können in den meisten Fällen nur mit Zustimmung der Ausländerbehörde und / oder der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden.
Müssen weitere Unterlagen nachgefordert werden, verlängert sich die Bearbeitungsdauer entsprechend.
Sachstandsanfragen können nur in begründeten Ausnahmefällen bearbeitet werden. Anfragen beschleunigen die Bearbeitung Ihres Antrags nicht.
Auskünfte dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur dem Antragsteller, seinem gesetzlichen Vertreter oder einem schriftlich Bevollmächtigten erteilt werden.
Abholung des Visums
Sobald das Visum ausgestellt werden kann, werden Sie von der Botschaft per Telefon oder per E-Mail aufgefordert, Ihren Reisepass vorzulegen. Der Antragsteller kann eine andere Person schriftlich mit der Abholung beauftragen.
In einigen Fällen ist allerdings die persönliche Vorsprache des Antragstellers in der Botschaft auch bei Abholung des Visums erforderlich.
Abgabe von Reisepass und Abholnachweis
montags bis freitags 07.30 - 10.00 Uhr
Abholung des Visums
montags bis donnerstags 2.00 - 14.00 Uhr
Bitte beachten Sie auch die Feiertage der Botschaft.