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Nationales Visum für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung - Blaue Karte EU        (§18b Abs. 2 AufenthG)

15.02.2023 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
  • Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumsverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
  • Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. vier Wochen, in Einzelfällen auch länger.
  • Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Vertretung behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar in Indonesischen Rupiah zu entrichten.

Allgemeine Informationen

Als Fachkraft mit einer in Deutschland anerkannten akademischen Ausbildung wird Ihnen eine Blaue Karte EU erteilt, wenn die Beschäftigung, der Sie nachgehen möchten, Ihrer Qualifikation angemessen ist und Sie in Ihrem Arbeitsvertrag für das Jahr 2022 ein Jahresgehalt in Höhe von mindestens 56.400 € brutto (bei MINT-Berufen  ‑Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte‑ mindestens  43.992 € brutto) vorweisen können.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag 2 x vollständigen Sets (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.


⬜  Zwei (2) Antragsformulare einschließlich Belehrungen nach § 54 AufenthG und Kontaktaufnahme per E-Mail vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜  Ggf. zwei (2) Erklärungen zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

⬜  Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafel)

⬜  Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten, noch mindestens 1 Jahr gültig)

⬜  Zwei (2) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

⬜  Von Arbeitgeber und Arbeitnehmer*in unterschriebener Arbeitsvertrag auf Deutsch bzw. vom Arbeitgeber abgegebenes, verbindliches Arbeitsplatzangebot mit notwendigen Angaben zum zukünftigen Vertragsinhalt (Original und mit zwei (2) Kopien)

⬜  Vom Arbeitgeber ausgefüllter und unterschriebener Vordruck: „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ mit zwei (2) Kopien
Für den Erhalt einer Blauen Karte EU gelten Gehaltsgrenzen. Diese werden jährlich durch das Bundesministerium des Inneren bekanntgegeben. Das erforderliche Mindestbruttogehalt beträgt für das Jahr 2022:
-> 43.992 € für Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte (sog. MINT-Berufe) und
-> 56.400 € für alle anderen Berufe.

⬜  Qualifikationsnachweise: Hochschulabschluss (mit Beiblatt) im Original und mit zwei (2) Kopien. Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung erforderlich. Indonesische Abschlüsse müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein.

⬜  Nachweise über die Anerkennung des Abschlusses:
Zwei (2) Ausdrucke aus der anabin Datenbank zum Abschluss und zur Hochschule
oder (falls der Abschluss in der anabin-Datenbank nicht mit „entspricht“ oder „gleichwertig“ und/oder die Hochschule nicht mit „H+“ bewertet ist)
Zeugnisbewertung durch die ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen) im Original  mit zwei (2) Kopien oder
(bei reglementierten Berufen, bei denen für die Berufsausübung eine Erlaubnis erforderlich ist, z.B. Ärzte, Ingenieure; vollständige Liste bei der Bundesagentur für Arbeit  oder bei der EU-Kommission)
Berufsausübungserlaubnis der zuständigen Anerkennungsstelle oder Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis im Original und mit zwei (2) Kopien (z.B. für medizinische Berufe: Entscheidung der Approbationsbehörde im Bundesgebiet, d.h. Zusicherung der Berufsausübungserlaubnis bzw. Erteilung der ärztlichen Approbation)
Näheres zum Thema Anerkennung unter: Anerkennung in Deutschland

Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes
Eine Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumsverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumsverfahrens.

Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.


Optional: PDF zum Download

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