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Nationales Visum - Nachzug zum Ehegatten (§§27-30 AufenthG)

14.02.2024 - Artikel

Grundsätzliche Hinweise

  • Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
  • Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen daher eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
  • Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
  • Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwölf Wochen beanspruchen,
  • davon je nach Konstellation jedoch abweichen (insbesondere wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland oder der Bundesagentur für Arbeit notwendig ist)
  • Flugbuchungen sind zur Visumbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
  • Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
  • Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit von zwölf Wochen ab. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht beantwortet werden.
  • Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar in Indonesischen Rupiah zu entrichten, Gebührenbefreiungen bestehen für Ehegatten von EU Staatsangehörigen oder deutschen Staatsangehörigen.

Allgemeine Informationen

  • Ehegatten bzw. eingetragene Lebenspartner im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 1 Lebenspartnerschaftsgesetz von Deutschen oder Ausländer*innen können ein Visum zum Ehegattennachzug beantragen.
  • Auch eine gemeinsame Übersiedlung nach Deutschland ist möglich.

Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.

Checkliste Visumantrag

Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag als ein vollständiges Set (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.

Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG und Kontaktaufnahme per E-Mail, vollständig ausgefüllt und unterschrieben

Ggf. eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben; sofern Sie nicht selber kontaktiert werden möchten.

Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)

Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. drei (3) komplett freien Seiten, mindestens 6 Monate, vorzugsweise 15 Monate gültig.)

Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses

Eine (1) einfache Kopie des Reisepasses oder Vorder- und Rückseite des Personalausweises des Ehegatten;
sowie Kopie des Aufenthaltstitels für Deutschland bei Nachzug zu Ausländer*innen

Schriftliche Erklärung des Ehegatten (1 Kopie)
Stellungnahme des Ehegatten zu folgenden Punkten:
Wohnsitze/Aufenthalte (außer Reisetätigkeit) während der letzten fünf Jahre
Welche Staatsangehörigkeit(en) besitzen Sie?
Haben Sie andere Familienangehörige oder gibt es Angehörige Ihres Haushalts, für deren Unterhalt Sie auf Leistungen nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (Grundsicherung für Arbeitssuchende/Sozialhilfe) angewiesen sind?

Meldebescheinigung (1 Kopie) des Ehepartners in Deutschland, bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate.
Ist noch kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden:
Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Ähnliches mit Angabe der zukünftigen Wohnadresse. Nach der Adresse bestimmt sich die für den Antrag zuständige Ausländerbehörde, die auch nach Einreise den Aufenthaltstitel ausstellt.

Heiratsurkunde (Original mit einer Kopie)
Bei ausländischen Heiratsurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (legalisiert bis Mai 2022 oder Apostille seit Juni 2022) enthalten und übersetzt sein.

Anerkanntes Sprachzertifikat (z.B. Goethe-Institut, Österreichisches Sprachdiplom, TestDaF-Institut e.V. ) Original + eine Kopie
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1, sofern kein gesetzlicher Ausnahmetatbestand erfüllt ist. Bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate.

Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes

Eine sog. Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumsverfahrens. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.

Optional: PDF zum Download

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