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Nationales Visum - Nachzug eines Elternteils zum minderjährigen deutschen Kind (§ 28 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG)
Grundsätzliche Hinweise
- Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
- Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumsverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
- Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
- Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 8-12 Wochen, in Einzelfällen auch länger.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Allgemeine Informationen
Der ausländische Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erhält eine Aufenthaltserlaubnis, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und der Nachzug des Elternteils der Ausübung der Personensorge und der Herstellung einer familiären Lebensgemeinschaft dient. Die Sorgeberechtigung muss durch entsprechende Dokumente nachgewiesen werden. Die Visumerteilung bedarf der Zustimmung durch die örtlich zuständige Ausländerbehörde im Rahmen des Visumverfahrens. Das Visum kann bereits vor der Geburt des Kindes erteilt werden.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag 2 x vollständigen Sets (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.
⬜ Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG und Kontaktaufnahme per E-Mail, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Ggf. eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben; sofern Sie nicht selber kontaktiert werden möchten.
⬜ Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. drei (3) komplett freien Seiten, mindestens noch 6 Monate, vorzugsweise noch 15 Monate gültig.)
⬜ Eine (1) einfache Kopie der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
⬜ Geburtsurkunde. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein. Bei Urkunden aus anderen ausländischen Staaten ist eine Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille) und eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Original + 1 Kopie. Sollte sich Ihr Name in der Geburtsurkunde und dem aktuellen Reisepass unterscheiden müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen (z.B.. „Endorsement“ des Namen im indonesischen Reisepass oder Gerichtsurteil mit Apostille aus der sich die Namensänderung ergibt, etc.)
⬜ Eine (1) einfache Kopie des Reisepasses des Kindes oder Vorder- und Rückseite des Personalausweises
⬜ Schriftliche Erklärung (zwei einfache Kopien) des anderen Elternteil des deutschen Kindes mit Stellungnahme des Ehegatten zu folgenden Punkten:
- Weshalb ist eine Übersiedlung des Antragstellers nach Deutschland geplant?
- Haben Sie andere Familienangehörige oder gibt es Angehörige Ihres Haushalts, für deren Unterhalt Sie auf Leistungen nach dem Zweiten oder dem Zwölften Buch des Sozialgesetzbuches (Grundsicherung für Arbeitssuchende/ Sozialhilfe) angewiesen sind
⬜ Meldebescheinigung (eine einfache Kopie) des deutschen Kindes in Deutschland, bei Antragstellung nicht älter als sechs Monate.
Ist noch kein Wohnsitz in Deutschland vorhanden: Mietvertrag, Eigentumsnachweis oder Ähnliches mit Angabe der zukünftigen Wohnadresse. Nach der Adresse bestimmt sich die für den Antrag zuständige Ausländerbehörde, die auch nach Einreise den Aufenthaltstitel ausstellt.
⬜ Geburtsurkunde des Kindes (Original mit einer Kopie)
Bei ausländischen Geburtsurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (legalisiert bis Mai 2022 oder Apostille seit Juni 2022) enthalten und übersetzt sein.
oder
Ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung (eine einfache Kopie) mit dem voraussichtlichen Geburtstermin sowie Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit des anderen Elternteils (einfache Kopie des Reisepasses oder Vorder- und Rückseite des Personalausweises)
sowie Heiratsurkunde der Eltern bei gemeinsamer Übersiedlung (Original mit einer Kopie). Bei ausländischen Heiratsurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung einen entsprechenden Nachweis (legalisiert bis Mai 2022 oder Apostille seit Juni 2022) enthalten und übersetzt sein.
Falls Sie nicht verheiratet sind, benötigt die nachziehende Mutter zusätzlich:
- Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung (eine Kopie)
- Eigene Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung (Original mit einer Kopie)
Falls Sie nicht verheiratet sind, benötigt der nachziehende Vater zusätzlich:
- Vorgeburtliche Vaterschaftsanerkennung und Zustimmungserklärung der Mutter (eine Kopie)
- Sorgerechtserklärung beider Elternteile (Original mit einer Kopie)
⬜ Heiratsurkunde der Eltern bei gemeinsamer Übersiedlung (Original mit einer Kopie)
Bei ausländischen Heiratsurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (legalisiert bis Mai 2022 oder Apostille seit Juni 2022) enthalten und übersetzt sein.
oder
Alleiniger Sorgerechtsnachweis (Original mit einer Kopie)
Sterbeurkunde des anderen Elternteils oder gerichtliche Sorgerechtentscheidung (Übertragung des alleinigen Sorgerechts nach Scheidung oder Sorgerechtsentzug). Bei ausländischen Sterbeurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (legalisiert bis Mai 2022 oder Apostille seit Juni 2022) enthalten und übersetzt sein.
oder
Gemeinsames Sorgerecht bei Nachzug zu einem Elternteil, auch wenn ein gerichtlicher Entzug des Sorgerechts nicht möglich ist. (Original mit einer Kopie)
Einverständniserklärung des in Indonesien verbleibenden, ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils zur Übersiedlung des Kindes nach Deutschland und formlose, schriftliche Erklärung des in Deutschland lebenden Elternteils zur familiären Situation des Kindes und zur Motivation für eine Übersiedlung nach Deutschland.
⬜ Alle Schul- und Hochschulzeugnisse (inklusive Grund-, Mittel- und Oberstufe. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein. Bei Urkunden aus anderen ausländischen Staaten ist eine Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille) und eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Original + 1 Kopie. Sollte sich Ihr Name in dem Dokument und dem aktuellen Reisepass unterscheiden müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen (z.B. „Endorsement“ des Namens im indonesischen Reisepass oder Gerichtsurteil mit Apostille aus der sich die Namensänderung ergibt, etc.)
Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes
Eine sog. Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumverfahrens. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.