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Nationale Visa - Visum zur Wiedereinreise
(nach Verlust oder Ablauf eines Aufenthaltstitels)
Grundsätzliche Hinweise
- Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
- Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist, empfehlen wir Ihnen daher eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumverfahren verfügbar haben um somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
- Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
- Die Bearbeitungszeit kann bis zu zwölf Wochen beanspruchen, da die Zustimmung der Ausländerbehörde in Deutschland notwendig ist und entsprechend sind Abweichungen möglich.
- Flugbuchungen sind zur Visumbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Bearbeitungszeit von zwölf Wochen ab. Aus Kapazitätsgründen können diese nicht beantwortet werden.
- Die Visumgebühr beträgt 75,- EUR und ist in bar/Kreditkarte in Indonesischen Rupiah zu entrichten.
Bitte prüfen Sie zunächst anhand der folgenden Übersicht, ob Sie ein Visum zur Wiedereinreise benötigen
Situation |
Weitere Schritte |
Aufenthaltstitel verloren |
Visum zur Wiedereinreise ist erforderlich |
Aufenthaltstitel in Deutschland vergessen |
Sofern der Aufenthaltstitel nicht an Sie zugeschickt werden kann, dann ist ein Visum zur Wiedereinreise erforderlich |
Aufenthaltstitel abgelaufen |
Visum zur Wiedereinreise ist erforderlich |
Aufenthaltstitel noch gültig, aber ich besitze einen neuen Reisepass |
Einreise nach Deutschland ist möglich, wenn sich Ihre Personendaten nicht geändert haben und Sie den alten (ungültigen) Pass haben. Kontaktieren Sie vor der Reise die Bundespolizei am Flughafen der Einreise |
Aufenthaltstitel bzw. Karte ist abgelaufen, jedoch hat die Ausländerbehörde eine Fiktionsbescheinigung gem. § 81 Abs. 4 i.V.m. Abs. 5 AufenthG ausgestellt und diese Fiktionsbescheinigung ist noch gültig |
Einreise ist möglich in Verbindung mit dem abgelaufen Aufenthaltstitel; ansonsten ist ein Visum zur Wiedereinreise erforderlich |
Aufenthaltstitel ist noch gültig, aber die Ausreise aus Deutschland liegt mehr als 6 Monate zurück |
Bitte kontaktieren Sie die Ausländerbehörde in Deutschland |
Bescheinigung der Ausländerbehörde, dass ein Aufenthaltstitel im Bundesgebiet besteht bzw., dass eine Verlängerung beantragt und genehmigt wurde |
Visum zur Wiedereinreise ist erforderlich |
Die nachfolgenden Informationen gelten nur dann, wenn Sie bereits einen Aufenthaltstitel in Deutschland hatten und wieder an Ihren bisherigen Wohnort zurückkehren wollen.
Falls Sie zu einem anderen Aufenthaltszweck zurück nach Deutschland möchte, beantragen Sie bitte ein Visum für den von Ihnen beabsichtigten Aufenthaltszweck (z.B. Studium, Arbeitsaufnahme).
Grundsätzlich muss die Botschaft die innerdeutsche Ausländerbehörde am Wohnsitzort beteiligen und dieses Verfahren kann mitunter mehrere Wochen beanspruchen. Die Botschaft hat keinen Einfluss auf die dortige Bearbeitungsdauer und kann Ihren Antrag erst weiterbearbeiten nachdem die Ausländerbehörde eine endgültige Stellungnahme im Visumverfahren abgegeben hat.
Sie können dieses Verfahren verkürzen, indem Sie eine Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im Original zum Zeitpunkt der Antragstellung vorlegen. Bedauerlicherweise können per E-Mail zugestellte Vorabzustimmungen oder Vorabzustimmungen die lediglich in Kopie vorgelegt werden im Verfahren nicht berücksichtigt werden.
Beachten Sie bitte zudem, dass die Ausländerbehörde zur Ausstellung einer Vorabzustimmung nicht verpflichtet ist.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag als ein vollständiges Set (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.
- Ein (1) Antragsformular, einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG und Kontaktaufnahme per E-Mail, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Ggf. eine Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
- Ein (1) aktuelles biometrisches Passbild (Format: siehe Foto-Mustertafel)
- Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. drei (3) komplett freien Seiten, in der Regel noch 15 Monate gültig)
- Eine (1) einfache Kopien der Daten- und Unterschriftenseite Ihres gültigen Reisepasses
- Kopie des Visums für Indonesien (sofern Sie nicht die indonesische Staatsangehörigkeit haben)
- Vorabzustimmung der Ausländerbehörde im Original + 1 Kopie; sofern vorhanden
- Kopie Ihrer Ein-/Ausreise-Stempel im Reisepass (von Deutschland sowie Indonesien), sofern vorhanden
- Kopie Ihres Reise- bzw. Flugplans (bezüglich der Ausreise aus Deutschland und Reise nach Indonesien)
- Alter Aufenthaltstitel im Original + Kopie im Falle eines durchgehend bestehenden Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten
oder
Verlustbescheinigung der Polizei (sofern nicht in eng. oder dt. Sprache, ist eine Übersetzung durch einen anerkannten Übersetzer) im Falle eines verlorenen Aufenthaltstitels im Original + Kopie
- Zusätzlich bei Wiedereinreise von Minderjährigen:
Geburtsurkunde. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein. Bei Urkunden aus anderen ausländischen Staaten ist eine Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille) und eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Original + 1 Kopie. Sollte sich Ihr Name in der Geburtsurkunde und dem aktuellen Reisepass unterscheiden müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen (z.B. „Endorsement“ des Namens im indonesischen Reisepass oder Gerichtsurteil mit Apostille aus der sich die Namensänderung ergibt, etc.)
- Zusätzlich bei Wiedereinreise von Minderjährigen:
Bei gemeinsamer Sorgeberechtigung:
Persönliche Vorsprache beider Sorgeberechtigten zum Zeitpunkt der Antragstellung
oder
Vorsprache von nur einem sorgeberechtigten Elternteil und notarielle und mit Apostille versehenen Einverständniserklärung, des im Ausland verbleibenden, ebenfalls sorgeberechtigten Elternteils zur Übersiedlung des Kindes nach Deutschland
Alleiniger Sorgerechtsnachweis (Original mit einer Kopie)
Bei alleiniger Sorgeberechtigung:
Sterbeurkunde des anderen Elternteils oder gerichtliche Sorgerechtentscheidung (Übertragung des alleinigen Sorgerechts nach Scheidung oder Sorgerechtsentzug). Bei ausländischen Sterbeurkunden ist meistens eine Legalisation oder Apostille sowie eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (legalisiert bis Mai 2022 oder Apostille seit Juni 2022) enthalten und übersetzt sein.
Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes
Eine Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumsverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumsverfahrens. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.