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Nationales Visum - Schulbesuch oder Schüleraustausch (§ 16f AufenthG)
Grundsätzliche Hinweise
- Unterlagen, die nicht in deutscher oder englischer Sprache ausgestellt sind, müssen zusammen mit einer anerkannten deutschen Übersetzung eingereicht werden.
- Unvollständige Anträge haben keine Aussicht auf Erfolg. Sofern Ihr Antrag unvollständig ist empfehlen wir Ihnen eine Terminvereinbarung erst durchzuführen, wenn Sie sämtliche Unterlagen im Visumsverfahren verfügbar haben und somit eine zu erwartende Ablehnung des Antrages zu vermeiden.
- Zeugnisse, Diplome o.ä. müssen im Original eingereicht werden. Sie erhalten die Originale nach der Bearbeitung Ihres Antrags wieder zurück.
- Das Visum bedarf in der Regel der Zustimmung durch die zuständige Ausländerbehörde oder der Bundesagentur für Arbeit in Deutschland. Das Visum kann erst nach Eingang dieser Zustimmung erteilt werden.
- Die Regelbearbeitungszeit beträgt ca. 4-8 Wochen, in Einzelfällen auch länger.
- Flugbuchungen sind zur Visumsbeantragung nicht erforderlich – bitte buchen Sie erst nach Erhalt des Visums.
- Die Visastelle behält sich vor, weitere Unterlagen anzufordern.
- Bitte sehen Sie von Sachstandsanfragen während der Regelbearbeitungszeit ab. Sie stellen einen erheblichen Mehraufwand für die Visastelle dar und können daher nicht beantwortet werden.
Allgemeine Informationen
Ausländern kann ein Visum zum Schulbesuch in Deutschland erteilt werden. Dafür gelten in der Regel die nachfolgenden Voraussetzungen:
- Schulbesuch ab der 9. Klassenstufe oder höher
- Zusammensetzung der Klassen aus Schülern verschiedener Staatsangehörigkeiten
- Ausbildungskosten werden von den Eltern getragen
- es muss sich um eine allgemeinbildende Schule handeln, die zur Hochschulreife oder einem vergleichbaren Abschluss führt
- die Schüler werden grundsätzlich in einem zur Schule gehörenden Internat untergebracht
Die Beantragung eines Visums zum Schulbesuch ist nur dann möglich, wenn zwischen Einreise und Beginn des Schulbesuches weniger als 90 Tage liegen. Soll dem Schulbesuch ein Sprachkurs von über 90 Tagen vorgeschaltet werden, kann zunächst nur ein Visum zum Sprachkurs beantragt werden.
Die nachfolgende Liste ermöglicht es Ihnen, durch Ankreuzen nachzuprüfen, ob Ihre Antragsunterlagen vollständig sind. Alle hier aufgeführten Dokumente sind in der erbetenen Form und Reihenfolge vorzulegen.
Checkliste Visumantrag
Die nachfolgenden Unterlagen sind für jeden Antrag als ein vollständiges Set (+Original) vorzulegen. Unterlagen dürfen maximal A4-Größe haben.
⬜ Ein (1) Antragsformular einschließlich Belehrung nach § 54 AufenthG und Kontaktaufnahme per E-Mail, vollständig ausgefüllt und unterschrieben
⬜ Ggf. Eine (1) Erklärung zur Erreichbarkeit und Bevollmächtigung, vollständig ausgefüllt und unterschrieben; sofern Sie nicht selber kontaktiert werden möchten.
⬜ Zwei (2) aktuelle biometrische Passbilder (Format: siehe Foto-Mustertafell)
⬜ Gültiger Reisepass (eigenhändig unterschrieben und mit noch mind. zwei (2) komplett freien Seiten, mindestens 1 Jahr gültig.)
⬜ Eine (1) einfache Kopien der Datenseite Ihres gültigen Reisepasses
⬜ Geburtsurkunde. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein. Bei Urkunden aus anderen ausländischen Staaten ist eine Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille) und eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Original + 1 Kopie. Sollte sich Ihr Name in der Geburtsurkunde und dem aktuellen Reisepass unterscheiden müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen (z.B.. „Endorsement“ des Namen im indonesischen Reisepass oder Gerichtsurteil mit Apostille aus der sich die Namensänderung ergibt, etc.)
⬜ Lebenslauf (Original)
⬜ Notarielle Erklärung der Eltern eines minderjährigen Kindes zur Übertragung der Personensorge auf eine im Bundesgebiet befindliche Person (Original mit einer Kopie) inklusive Übersetzung.
⬜ Annahmeerklärung der Person, auf die die Personensorge des minderjährigen Kinders übertragen werden soll mit Kopie des Personalausweises bzw. des Reisepasses mit Aufenthaltstitel (einer Kopie)
⬜ Bestätigung der Schule in Deutschland über die Aufnahme mit Angabe der Klassenstufe und der zu besuchenden Schulform sowie Angabe der anfallenden Kosten oder Vorlage des geschlossenen Schulvertrages (Original mit einer Kopie)
oder
Bestätigungs-/Garantieschreiben einer Organisation die dem Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA) e.V. angehört und die o.g. Angaben beinhaltet.
(einer Kopie)
⬜ In Fall von einem Internatsbesuch: Bestätigung über die Unterbringung im Internat, Schulvertrag sowie Zahlung der Internatskosten für das erste Jahr des geplanten Aufenthaltes (Original mit einer Kopie)
⬜ Im Falle eines Schüleraustauschs: Bestätigung der Schule in Indonesien, welche die Freistellung für die Dauer des Austauschaufenthaltes bestätigt (Original mit einer Kopie)
⬜ Nachweis über bisherige Schullaufbahn sowie letztes Schulzeugnis (Original mit einer Kopie und Übersetzung)
⬜ Nachweis ausreichender finanzieller Mittel
Finanzierung:
Finanzierungsnachweis von mindestens 992,- Euro netto pro Monat (1 Kopie)
oder
Verpflichtungserklärung mit dem Vermerk einer nachgewiesenen Bonität (Original + 2 Kopien)
oder
Garantieschreiben einer Organisation die dem Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA) e.V. mit Bestätigung der Übernahme der Kosten gem. § 66-68 AufenthG (einer Kopie)
⬜ Nachweis über bereits erworbene Sprachkenntnisse für einen regulären Schulbesuch, mit Angabe der erreichten Leistungsstufe
Das Sprachzertifikat muss von einem nach ALTE-Standard (Association of Language Testers in Europe) zertifizierten Institut ausgestellt worden sein. Die nachfolgenden Sprachinstitute sind u.a. dafür anerkannt: Goethe-Institut, Österreichisches Sprachdiplom (ÖSD), TestDaF-Institut e.V. und ab A2 ELC. Bei Antragstellung nicht älter als 12 Monate. (Original + 1 Kopie)
oder
Bestätigungsschreiben einer Organisation die dem Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustauschorganisationen (AJA) e.V. mit Angabe zu vor Einreise absolvierten Sprachkursen bzw. nach Einreise vorgesehenen Sprachkursen, sofern für einen AJA organisierten Schüleraustausch offenkundige Sprachkenntnisse nicht vorhanden sind. (eine Kopie)
⬜ Alle Schul- und Hochschulzeugnisse (inklusive Grund-, Mittel- und Oberstufe. Indonesische Urkunden müssen zum Zeitpunkt der Visumbeantragung bereits einen entsprechenden Nachweis (Apostille) enthalten und übersetzt sein. Bei Urkunden aus anderen ausländischen Staaten ist eine Echtheitsbestätigung (Legalisation oder Apostille) und eine Übersetzung ins Deutsche erforderlich. Original + 1 Kopie. Sollte sich Ihr Name in dem Dokument und dem aktuellen Reisepass unterscheiden müssen Sie entsprechende Nachweise vorlegen (z.B. „Endorsement“ des Namens im indonesischen Reisepass oder Gerichtsurteil mit Apostille aus der sich die Namensänderung ergibt, etc.)
Nachweis eines Krankenversicherungsschutzes
Eine sog. Incoming-Krankenversicherung muss vor Abschluss des Visumverfahrens vorgelegt werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie im Rahmen des persönlichen Interviews bzw. während des Visumverfahrens. Bitte sehen Sie von vorherigen Anfragen zum Versicherungsschutz ab.